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Klage gegen Deutsche Bahn: Kündigungsfristen für Bahncard-Abos kritisiert

Die Deutsche Bahn hat zum Teil bereits eingelenkt. Der Rechtsstreit um die Kündigungsfristen für die Bahncard geht dennoch weiter.
/ Ingo Pakalski
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Rechtsstreit um die Kündigungsfristen für die Bahncard (Bild: Verbraucherzentrale NRW)
Rechtsstreit um die Kündigungsfristen für die Bahncard Bild: Verbraucherzentrale NRW

Der Deutschen Bahn droht rechtlicher Ärger: Die Verbraucherzentrale Thüringen(öffnet im neuen Fenster) hat Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht und wird diese weiter verfolgen, obwohl die Bahn zum Teil bereits eingelenkt hat. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstößt die Bahn bei den Kündigungsfristen für die Bahncard(öffnet im neuen Fenster) gegen geltende Gesetze.

Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte zunächst eine Abmahnung gegen die Deutsche Bahn veranlasst. Das Unternehmen weigerte sich allerdings, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Verbraucherschützer reichten Klage ein, um damit das aus ihrer Sicht rechtswidrige Verhalten abzustellen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Bahncard hat die Deutsche Bahn mittlerweile die Kündigungsfristen für ein Bahncard-Abo angepasst. Laut Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen gibt die Bahn die "Kündigungsfristen für das Bahncard-Abo mit vier Wochen zum Monatsende" an. Das wertet er als "wichtigen Teilerfolg" für Bahncard-Abonnenten.

Die Deutsche Bahn soll sich an geltende Gesetze halten

"Gerade ein Unternehmensriese wie die Deutsche Bahn darf sich nicht über rechtliche Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen hinwegsetzen, wie sie das Gesetz für faire Verbraucherverträge vorgibt" , begründet Weinsheimer die geplante rechtliche Maßnahme.

Das Unternehmen verstößt nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen ein Gesetz, das Verbrauchern das Recht gibt, leichter aus dauerhaften Verträgen herauszukommen. Die Bahn ist laut der Verbraucherzentrale jedoch der Meinung, dass dieses Gesetz nicht für sie gilt.

Eine wesentliche Vertragsbedingung rund um die Bahncard ließ die Bahn unverändert und diese wird von den Verbraucherschützern kritisiert: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Bahncard-Abonnement um ein weiteres Jahr, falls Abonnenten nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Laufzeitende kündigen.

Urteil soll Rechtssicherheit bringen

"Nach Auffassung der Verbraucherzentrale dürfen sich Bahncard-Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängern, mit der Maßgabe, dass diese dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar sind" , erklärt Weinsheimer weiter. Mit der Klage will die Verbraucherzentrale ein Unterlassungsurteil gegen die Bahn erwirken, um eine spätere Veränderung der Vertragsbedingungen zum Nachteil der Kundschaft auch für die Zukunft ausschließen.

"Nur ein rechtskräftiges Urteil kann hier für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit sorgen" , meint Weinsheimer. Das gelte dann sowohl für die Bahn-Kundschaft als auch für das Unternehmen selbst.


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