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Golem Plus Artikel
Klage gegen Datenschutzaufsicht:
Bundeskriminalamt weigert sich, Funkzellendaten zu löschen

Das BKA will gesammelte Überwachungsdaten nicht löschen müssen. Deswegen klagt die Polizei gegen einen Bescheid des obersten Datenschützers .
/ Lennart Mühlenmeier
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Die Polizei bekämpft Verbrechen und den Datenschutz. (Bild: Unsplash/Montage Golem.de)
Die Polizei bekämpft Verbrechen und den Datenschutz. Bild: Unsplash/Montage Golem.de / Unsplash-Lizenz

Wer hat wann mit wem telefoniert? Solche Datenpunkte erhält die deutsche Polizei, wenn sie unter Richtervorbehalt bei Telekommunikationsanbietern anfragt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat das Bundeskriminalamt (BKA) zwar aufgefordert, diese personenbezogenen Daten zu löschen. Doch gegen diesen Bescheid wehrt sich das BKA vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az 13 K 3865/22).

Golem.de erfuhr kürzlich von dem Verfahren, das bisher nicht publik war. Auf Nachfrage bestätigte das Verwaltungsgericht Köln (VG) die Einreichung der Klage vom 28. Juni 2022 und schilderte den Sachverhalt knapp. Demnach wehrt sich die Polizeibehörde gegen einen Bescheid der Datenschutzaufsicht aus dem Mai 2022, die "vom BKA für Funkzellendaten betriebenen Dateien" mit personenbezogenen Daten nicht weiter zu speichern und bereits erhobene löschen zu müssen.

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