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Klage: EuGH-Gutachten für Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen

Die juristische Einschätzung zur Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen geht weit auseinander. Ob der EuGH dem Gutachten folgt, ist offen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Abgabe eines Fingerabdrucks für den Personalausweis. (Bild: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images)

Fingerabdrücke dürfen nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden (PDF). Damit werde nicht gegen das Recht auf Privatleben im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten verstoßen, sagte Generalanwältin Laila Medina am Donnerstag in ihren Schlussanträgen in Luxemburg. Mit einem Urteil in dem Verfahren wird in einigen Monaten gerechnet. Die Richter folgen der Einschätzung der Generalanwälte oft, aber nicht immer.

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Hintergrund des laufenden Verfahrens ist eine Klage des Vereins Digitalcourage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Der Kläger beanstandete, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. Das Gericht hat sich in einem Beschluss vom 13. Januar 2023 (PDF) der Argumentation der Datenschutzorganisation angeschlossen und Zweifel an der Gültigkeit der EU-Verordnung angemeldet, auf der das deutsche Personalausweisgesetz basiert. Aus diesem Grund hat das Gericht dem EuGH mehrere Fragen für eine Vorabentscheidung vorgelegt. Mit Bezug auf das Verfahren vor dem EuGH hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Fingerabdruckpflicht für Personalausweise zudem vorerst ausgesetzt.

Seit knapp zwei Jahren ist in der Bundesrepublik jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Deutschland hat damit eine Verordnung der EU umgesetzt. Die Abdrücke werden laut Bundesinnenministerium nur auf dem Ausweis selber gespeichert, nicht aber in einer zentralen Datenbank. Das ist nach Ansicht der Generalanwältin rechtmäßig. Es gebe keine gleichermaßen geeignete Methode, die weniger in die Privatsphäre eingreife, um das Ziel des authentischen Identitätsnachweises zu erreichen. Außerdem seien die biometrischen Daten hinreichend vor Missbrauch geschützt, so Medina.

Der Verein Digitalcourage "hält die Schlussanträge der Generalanwältin Laila Medina zur Klage gegen die Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen für lückenhaft", wie dieser mitteilt. Demnach habe die Generalanwältin Schwerpunkte der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend gewürdigt. Weiter heißt es: "Digitalcourage zeigt sich zuversichtlich, dass der EuGH die angegriffenen Grundrechtseinschränkungen im Urteil stärker gewichten wird."