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Klage erfolgreich: BND darf deutsche Metadaten nicht beliebig sammeln

Der Bundesnachrichtendienst muss seine Metadaten-Sammlung einschränken. Selbst in anonymisierter Form gebe es dafür keine gesetzliche Grundlage, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Der Bundesadler spiegelt sich in einem Fenster der BND-Zentrale in Berlin. (Bild: Soeren Stache/Reuters)
Der Bundesadler spiegelt sich in einem Fenster der BND-Zentrale in Berlin. Bild: Soeren Stache/Reuters

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf Telefonverbindungsdaten deutscher Bürger selbst in anonymisierter Form nicht beliebig in einer Datenbank sammeln. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten greife trotz der Anonymisierung in das durch das Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis ein, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13. Dezember 2017. An einer gesetzlichen Grundlage für solche Eingriffe fehle es derzeit, hieß es in der Mitteilung vom Donnerstag(öffnet im neuen Fenster) (Az. BVerwG 6 A 6.16 und BVerwG 6 A 7.16).

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hatte im Juni 2015 gegen die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des BND geklagt. Diese erlaubt dem Geheimdienst unter anderem die Durchsuchung von Internet-Traffic nach bestimmten Stichworten sowie die Überwachung von leitungsgebundenem Fernmeldeverkehr. Was das mögliche Ausspähen des E-Mail-Verkehrs betraf, war die Klage vor einem Jahr gescheitert . Offen war die Frage geblieben, ob der BND anonymisierte Metadaten im sogenannten Verkehrsanalysesystem (Veras) speichern darf.

Geleaktes Rechtsgutachten

Einem von Wikileaks veröffentlichten internen Rechtsgutachten zufolge könne Veras zwar gespeicherte Telefonnummern und die Identifikationsnummer auf der SIM-Karte zur Anonymisierung unkenntlich machen. Das bezieht sich laut ROG (öffnet im neuen Fenster) aber nur auf die von Veras selbst erstellte Netzwerk-Datenbank. Der BND könne die deutschen Inhaber der Nummern jederzeit wieder identifizieren.

Nun entschieden die Richter, dass es für diese Veras-Sammlung keine Rechtsgrundlage gibt. Zwar dürfe der BND laut Artikel-10-Gesetz solche Metadaten erheben, "um sie anhand von förmlich festgelegten inhaltlichen und formalen Suchbegriffen auszuwerten und so Erkenntnisse über den Inhalt von Telekommunikationsverkehren zu erhalten" . Eine Speicherung der Metadaten sei von diesem Zweck der Datenerhebung jedoch nicht gedeckt. Die vorgenommene Anonymisierung sei nicht mit der verfassungsrechtlich gebotenen Löschung gleichzusetzen.

ROG sieht wegweisendes Urteil

Reporter ohne Grenzen sprach anschließend(öffnet im neuen Fenster) von einem "wegweisenden Urteil" gegen den BND. "Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zu Wehr setzen. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten," sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

Nachtrag vom 14. Dezember 2017, 17:32 Uhr

Der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz begrüßte das Urteil. Dieses werde "absehbar weitreichende Auswirkungen auch auf andere Datensammlungen haben" . Das Urteil stelle die technische Aufklärung der Nachrichtendienste und die Anlasslosigkeit der Maßnahmen insgesamt in Frage. Nach Ansicht des früheren Grünen-Obmanns im NSA-Untersuchungsausschuss darf der Ausschuss für sich in Anspruch nehmen, "dafür mit die Grundlagen gelegt zu haben" . Der Unwille und die Unfähigkeit der großen Koalition aus den Snowden-Veröffentlichungen und der Aufklärungsarbeit des Parlaments die notwendigen rechtsstaatlichen Schlüsse zu ziehen, beschere der geschäftsführenden Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Peinlichkeit nach der anderen.


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