Klage abgewiesen: Netflix werden Falschaussagen zum Konten-Sharing vorgeworfen

Ein Bezirksgericht in Kalifornien hat eine Klage gegen Netflix abgewiesen. Aktionäre werfen Netflix in der Klage vor, die Auswirkungen des Konten-Sharings auf das Abonnentenwachstum heruntergespielt zu haben. Der zuständige Richter wies die Behauptung zurück, dass das Unternehmen mehr gewusst haben soll, als es zugab. Das berichten unter anderem Reuters(öffnet im neuen Fenster) und The Hollywood Reporter(öffnet im neuen Fenster) .
Der US-Bezirksrichter Jon Tigar sagte in einer am 5. Januar erlassenen Verfügung, dass die Aktionäre einer in Texas ansässigen Investmentgesellschaft nicht genügend Beweise vorgelegt hätten. Sie könnten keine Aussagen von Netflix-Führungskräften vorweisen, die belegten, dass die Führungsebene bei Netflix über das Ausmaß der Beeinträchtigung des Wachstums durch Konten-Sharing die Unwahrheit gesagt hätten.
In der Klage geht es um das Jahr 2022, als Netflix im April 2022 zum ersten Mal seit einem Jahrzehnt Abonnentenverluste vorwies . Damals verlor Netflix rund 200.000 Abonnenten und begründete das mit einer schwachen Konjunktur, die stärkere Konkurrenzsituation sowie den Krieg in der Ukraine.
Darum geht es in der Klage
Zudem verkündete Netflix, dass für das laufende Geschäftsquartal ein Verlust von rund zwei Millionen Abonnenten erwartet werde. Als Folge sackte die Netflix-Aktie um 35 Prozent ab. Später zeigte sich, dass der Kundenrückgang mit knapp einer Million Abos geringer ausfiel als erwartet.
Die Aktionäre werfen Netflix in der Klage vor, die Geschäftsaussichten zu optimistisch eingeschätzt zu haben, obwohl sich das Unternehmen der negativen Auswirkungen des Konten-Sharings auf das Wachstum bewusst gewesen sei. Netflix habe die Tatsache verschleiert, dass ein langsameres Wachstum bei Abonnenten als in den Vorjahren verzeichnet worden sei.
Gericht kritisiert die Beweislage
Sie stützten sich dabei vor allem auf Angaben zweier ehemaliger Mitarbeiter, die sagten, das Unternehmen habe die gemeinsame Nutzung von Konten umfassend überwacht und gewusst, in welchem Maße dies das Wachstum bei neuen Abonnenten hemme. Das Gericht urteilte dazu, dass diese Aussagen nicht genügend Beweise dafür lieferten, dass Netflix falsche Angaben gemacht habe.
In den Aussagen werde nicht gesagt, was genau besprochen wurde und wer daran beteiligt war. Auch ein in der Klage zitierter ehemaliger Produktdesigner konnte das Gericht nicht überzeugen. Laut dieser Aussage soll Netflix IP-Adressen verfolgt haben, um den Standort verschiedener Nutzer desselben Kontos zu bestimmen. Für das Gericht fehlten Angaben dazu, wann und in welchem Umfang dies geschehen sein soll.
Netflix ließ sich mit Maßnahmen gegen Konten-Sharing Zeit
Der ehemalige Abteilungsleiter für Programmplanung taucht ebenfalls in der Klage auf. Er gibt an, dass im Unternehmen zwischen 2018 und 2021 häufig über Konten-Sharing diskutiert wurde. Es fehlten aber Hinweise zu den genauen Inhalten. "Ohne weitere Angaben belegen die Behauptungen nicht, auf welcher Ebene Netflix die gemeinsame Nutzung von Konten während des Sammelklagezeitraums überwacht hat oder dass die Beklagten sich des Ausmaßes des Problems der gemeinsamen Nutzung von Konten bewusst waren" , heißt es vom Gericht.
Die Kläger können die Klage anpassen und erneut gegen Netflix vorgehen. Netflix reagierte bei mehreren US-Medien auf Nachfragen bisher nicht. Im Herbst 2019 wurde bekannt, dass Netflix an einer Lösung gegen das Konten-Sharing arbeitet . In Deutschland starteten die Netflix-Maßnahmen gegen Konten-Sharing im Mai 2023 ; mit einer Zusatzgebühr für ein Unterkonto erlaubt Netflix das Konten-Sharing offiziell .



