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Kläger Telekom: Landgericht verbietet 5G-Werbung von 1&1

Wegen schlechter Verfügbarkeit hat das Landgericht Koblenz eine Werbung von 1&1 / United Internet untersagt. Auch würden die Preisversprechen für 5G nicht eingehalten.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Achim Sawall
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Andere Werbung von 1&1 mit Schnee (Bild: United Internet)
Andere Werbung von 1&1 mit Schnee Bild: United Internet

Eine Werbung für 5G-Leistungen ist nicht zulässig, wenn der beworbene 5G-Tarif nicht überall verfügbar ist. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Urteil festgestellt, das am 2. Juni 2021 veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster) .

Kläger und Beklagter wurden in der Pressemitteilung nicht genannt. Wie Golem.de aus Branchenkreisen erfahren hat, handelte es sich um eine Werbung von 1&1, Kläger war die Deutsche Telekom.

United Internet und die Telekom haben eine Anfrage von Golem.de zu dem Rechtsstreit nicht beantwortet.

Gericht: Zu viel 5G versprochen

Es ging um eine Werbung mit einem Weihnachtsangebot. Unter einer Schneedecke konnte ein Kasten mit Flat-Tarifen für einen Preis ab 9,99 Euro im Monat angeklickt werden. Doch nicht alle Tarife aus der in dem Kasten beworbenen Tarifgruppe umfassten 5G-Leistungen, kritisierte das Landgericht Koblenz.

Diese Leistungen waren zudem regional nur eingeschränkt und nicht zu dem versprochenen Preis erhältlich. Die Telekom mahnte 1&1 daher ab und forderte das Unterlassen der Werbung als irreführend.

United Internet agiert bei 5G als Weiterverkäufer im Netz der Telefónica/O2, das 5G-Netz von Telefónica war zu dem Zeitpunkt noch kaum ausgebaut. Die Werbung stufte das Landgericht deshalb für den Verbraucher als irreführend ein. Das Urteil vom 9. April 2021 ist bereits rechtskräftig. United Internet (1&1) bietet seit Mitte Januar 2021 zudem keine Tarife mehr im Netz von Vodafone an.

Nachtrag vom 4. Juni 2021, 12:07 Uhr

"Hier ging es primär um die Gestaltung einer Onlinewerbung auf unserer Website vom Dezember 2020" , sagte 1&1-Sprecherin Lisa Pleiß Golem.de auf Anfrage. Diese sei vom Landgericht Koblenz als fehlerhaft angesehen und "anschließend umgehend angepasst" worden.


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