Kitkat-Werbespot: Atari verklagt Nestlé wegen angeblichem Breakout-Imitat
Ein Kitkat-Werbespot sorgt für einen neuen Gerichtsprozess. Der Computerspielehersteller Atari hat Lebensmittelhersteller Nestlé in den USA verklagt, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters(öffnet im neuen Fenster) berichtet. Atari stört sich daran, dass in einem Kitkat-Werbespot ein Computerspiel gezeigt wird, das stark an das Atari-Spiel Breakout aus den 1970er Jahren erinnere. Weil Nestlé keine Rechte an Breakout habe, hat sich Atari für den Klageweg entschieden.
Nestlé soll bewusst kopiert haben
In der Klageschrift wirft Atari Nestlé vor, dass der Lebensmittelhersteller ganz bewusst die Bezeichnung Breakout verwendet habe. Dabei seien die Gestaltung und Idee des Spiels übernommen worden, um so von der Popularität von Breakout zu profitieren, meint Atari.
Damit sollen vor allem Kundengruppen erreicht werden, die Breakout noch aus den 1970er Jahren kennen. Atari wirft Nestlé vor, dass die Ähnlichkeiten zu Breakout so auffällig seien, dass der Lebensmittelhersteller das nicht als Versehen abtun könne.
Werbespot ist aus dem Jahr 2016
Der Nestlé-Werbespot trägt den Titel "Kit Kat: Breakout" . Darin sind Menschen unterschiedlichen Alters zu sehen, die auf einem Sofa gemeinsam in ihrer Arbeitspause ein Computerspiel spielen. Im unteren Bildschirmteil ist ein Schläger, der nach links und rechts bewegt werden kann, um herunterfallende Bälle abprallen und somit nach oben fliegen zu lassen. Im oberen Bildschirmteil sind Steine in Form von Kitkat-Schokoriegeln zu sehen, die durch Berührung mit dem Ball verschwinden. Beim normalen Breakout-Spiel sind hier verschiedenfarbige Mauersteine zu sehen.
Die Nachrichtenseite BBC(öffnet im neuen Fenster) hat von Nestlé eine Reaktion auf die Klage erhalten. Demnach wird die Existenz des Werbespots bestätigt. Er soll vergangenes Jahr nur in Großbritannien gesendet worden sein. Nestlé habe nicht vor, den Spot erneut auszustrahlen.
Es ist nicht bekannt, warum Atari erst jetzt juristisch gegen den Werbespot vorgeht und das nicht bereits getan hat, als der Spot im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Nestlé wolle sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Klage wehren.
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