Kino: Kinofilme können früher in Streaming und TV laufen
Die Film- und Medienbranche in Deutschland hat sich auf eine beschleunigte Kinofilmauswertung geeinigt. Das bedeutet, dass bestimmte Filme für kürzere Zeit als bisher im Kino laufen und entsprechend früher für andere Veröffentlichungskanäle verwendet werden können.
Anstatt bisher sechs Monate beträgt die Sperrfrist für die Veröffentlichung in Kinos nur noch vier Monate. Darauf haben sich die beteiligten Verbände der Film- und Medienbranche geeinigt. Zu den Verbänden gehören unter anderem auch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF sowie zahlreiche Produktionsverbände und Filmverleiher.
Die neue Regelung bedeutet, dass Filme schneller im Fernsehen oder Streaming laufen können. Nach Angabe des Medienverbandes Bitkom(öffnet im neuen Fenster) , einem der Unterzeichner, soll so "den veränderten Marktbedingungen Rechnung" getragen werden. In den vergangenen Jahren ist vor allem der Anteil an Kunden bei Videostreaminganbietern stark gestiegen.
Regelung gilt für geförderte deutsche Produktionen
Die neue Regelung gilt für deutsche Produktionen, die nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) gefördert werden und für den Abspielort Kino als Erstverwertung gedacht sind. Auch die weiteren Auswertungsstufen sollen flexibler als bisher gestaltet werden können.
Mit der Neureglung soll auch die Filmförderanstalt (FFA) entlastet werden. Diese war in der Vergangenheit häufig durch Sonderanträge überlastet, die für eine kürzere Kinoverwertungszeit gestellt werden mussten.
Die Unterzeichner der Neureglung wollen den Dialog aufrechterhalten und weitere Vereinfachungen besprechen. So könnte es unter anderem zu weiteren Flexibilisierungen für das Free-TV sowie bei Dokumentarfilmen kommen.
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