Kindesmissbrauch: Justizministerin für Ausweitung von Googles Mail-Überwachung
Hessens Justizministerin fordert, dass sich Mail-Anbieter der Praxis von Google anschließen, alle E-Mails und andere Dienste nach Abbildungen zu Kindesmissbrauch zu scannen. Der Provider-Verband Eco widerspricht und betont die Selbstkontrolle der Betreiber.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert eine Ausweitung der Fahndung nach Kindesmissbrauchsabbildungen wie bei Google. Sie sagte der Tageszeitung die Welt: "Private Internetanbieter können einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen Kinderpornografie leisten. Ich finde es gut, wenn Google als einer der größten Anbieter weltweit einen solchen Schritt geht. Andere Unternehmen sollten sich dem anschließen." Wer kinderpornografisches Material via E-Mail versende, solle nicht mehr auf das Stillschweigen der Kommunikationsdienstleister bauen können.
Google scannt offenbar die Daten sämtlicher Dienste auf der Suche nach Material zu Kindesmissbrauch. Nach einem Hinweis Googles hatte die Polizei im US-Bundesstaat Texas einen Pädokriminellen festgenommen. Google fand Fotos zu Kindesmissbrauch in einer E-Mail des 41-Jährigen und benachrichtigte die Behörden. Bei einer Durchsuchung von Telefon und Tablet des wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraften Mannes entdeckte die Polizei in Houston dem Bericht zufolge kinderpornografisches Material.
Aus Kreisen des Justizministeriums sowie seitens der Bundesdatenschutzbeauftragten waren dagegen laut Welt mit Verweis auf das deutsche Fernmeldegeheimnis Vorbehalte geäußert worden, denen zufolge das Scannen aller E-Mail-Inhalte in Deutschland nicht gesetzeskonform sei.
Der Internet-Provider-Verband Eco bezeichnete auf Nachfrage von Golem.de das Vorgehen Googles als "umstritten". Die Bekämpfung illegaler Internetinhalte wie Kinderpornografie sei eine Herausforderung, der sich Internetprovider wie Strafverfolgungsbehörden seit Jahren gemeinsam stellten. Die Eco-Internet-Beschwerdestelle arbeite hier seit über zehn Jahren sehr erfolgreich, basierend auf freiwilliger Selbstregulierung der Provider und dem Engagement der Internetnutzer.
Im Durchschnitt waren im ersten Quartal 2014 in Deutschland gehostete Inhalte nach 3,45 Tagen ab Eingang bei der Beschwerdestelle nicht mehr verfügbar. Im Ausland gehostete Fälle waren im Durchschnitt nach 9,1 Tagen nicht mehr abrufbar.
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So wird es sicherlich kommen... Man schaue sich nur die DNS Sperre (Stoppschild) an und...
Richtig! Weil es eben nicht gut ist, wenn der Zweck jedes Mittel rechtfertigt! Das...
Der war gut xD Dankeschön :-)
Super, das Koks stecke ich nächsten Winter in den Wohnzimmerofen.