Kindesmissbrauch: Freiwillige Chatkontrolle wird doch nicht verlängert
Diensteanbieter im Internet dürfen demnächst keine Kommunikationsinhalte mehr auf Missbrauchsmaterial durchsuchen. Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments hätten sich auf keinen Kompromiss einigen können, sagte eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft am 16. März 2026 der Nachrichtenagentur dpa. Nun gebe es eine Lücke. Die bisher geltende Regelung, die auch als sogenannte Chatkontrolle 1.0 bekannt ist, läuft am 3. April 2026 aus.
In der vergangenen Woche hatte das Europaparlament für eine Verlängerung der Chatkontroll gestimmt, allerdings in einer stark reduzierten Version. Die EU-Mitgliedstaaten wollten hingegen die bisherige Praxis unverändert fortsetzen.
Hintergrund der Verhandlungen ist der jahrelange Streit über die sogenannte Chatkontrolle 2.0. Die EU-Kommission strebt seit Mitte 2022 an, Hostingprovider und Messengerdienste zum aktiven Aufspüren von Missbrauchsmaterial zu zwingen. Doch bislang konnten sich Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine einheitliche Position verständigen.
Zwischenlösung schon um zwei Jahre verlängert
Aus dem Grund versucht die Kommission seit Ende 2020 , zumindest eine freiwillige Durchsuchung der Nutzerinhalte zu ermöglichen. Denn seit Ende 2020 gilt der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC), der eine solche Durchsuchung verbietet.
Das Europaparlament stimmte der freiwilligen Chatkontrolle erstmals im Juli 2021 zu . Die Übergangsregelung sollte nur drei Jahre gelten. Anfang 2024 wurde sie um zwei Jahre verlängert, entsprechend endet sie am 3. April 2026 .
Keine Massenüberwachung von Nutzern
Im Gegensatz zur EU-Kommission will das Parlament die Regelung nicht in gleichem Umfang verlängern. Das freiwillige Aufspüren von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) soll nur auf Material angewendet werden, das bereits als solches identifiziert oder von Nutzern, vertrauenswürdigen Meldern oder Organisationen als potenzielles CSAM gekennzeichnet wurde.
Maßnahmen sollen sich zudem nur an Nutzer oder bestimmte Nutzergruppen richten, "bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie mit Material in Verbindung stehen, das sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt" . Eine anlass- und verdachtslose Massenüberwachung aller Nutzer, wie bislang möglich, wäre damit vom Tisch.
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationen sind nach dem Willen der Abgeordneten ebenfalls tabu. Bislang ist es technisch ohnehin nicht möglich, diese Inhalte zu durchsuchen.
Diese Regelung ging den Mitgliedstaaten offenbar zu weit. Daher dürfte der Fokus nun darauf liegen, eine Einigung zu einer dauerhaften Regelung zu finden. Zur sogenannten Chatkontrolle 2.0 finden derzeit ebenfalls Trilogverhandlungen statt(öffnet im neuen Fenster) . Während die EU-Mitgliedstaaten das freiwillige Durchsuchen nach solchem Material befürworten , untersagt der Vorschlag des Europaparlaments ein solches Vorgehen.
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