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Kindesmissbrauch: Europaparlament stimmt für stark reduzierte Chatkontrolle

Das Europaparlament hat die freiwillige Chatkontrolle um 16 Monate verlängert – und deutliche Änderungen an der bisherigen Praxis gefordert.
/ Friedhelm Greis
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Die private Kommunikation soll nur noch eingeschränkt durchsucht werden dürfen. (Bild: Pixabay)
Die private Kommunikation soll nur noch eingeschränkt durchsucht werden dürfen. Bild: Pixabay

Diensteanbieter im Internet dürfen weiterhin Kommunikationsinhalte auf Missbrauchsmaterial durchsuchen. Das Europaparlament stimmte am 11. März 2026 für die Verlängerung der sogenannten freiwilligen Chatkontrolle.

"Die Verlängerung bis zum 3. August 2027 soll dabei helfen, eine Einigung über den langfristigen Rechtsrahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet zu erzielen" , teilte das Parlament mit(öffnet im neuen Fenster) . Allerdings fordern die Abgeordneten in ihrem Vorschlag(öffnet im neuen Fenster) (PDF) deutliche Änderungen an der bisherigen Praxis.

Hintergrund der Abstimmung ist der jahrelange Streit über die sogenannte Chatkontrolle 2.0. Die EU-Kommission strebt seit Mitte 2022 an, Hostingprovider und Messengerdienste zum aktiven Aufspüren von Missbrauchsmaterial zu zwingen. Doch bislang konnten sich Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine einheitliche Position verständigen.

Zwischenlösung schon um zwei Jahre verlängert

Aus diesem Grund versucht die Kommission seit Ende 2020 , zumindest eine freiwillige Durchsuchung der Nutzerinhalte zu ermöglichen. Denn seit Ende 2020 gilt der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC), der eine solche Durchsuchung eigentlich verbietet.

Das Europaparlament stimmte der freiwilligen Chatkontrolle erstmals im Juli 2021 zu . Die Übergangsregelung sollte nur drei Jahre gelten. Anfang 2024 wurde sie um zwei Jahre verlängert, womit sie am 3. April 2026 ausläuft .

Keine Massenüberwachung von Nutzern

Im Gegensatz zur EU-Kommission will das Parlament die Regelung aber nicht im gleichen Umfang verlängern. So soll das freiwillige Aufspüren von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) nur auf Material angewendet werden, das bereits als solches identifiziert oder von Nutzern, vertrauenswürdigen Meldern oder Organisationen als potenzielles CSAM gekennzeichnet wurde.

Maßnahmen sollen sich zudem nur an Nutzer oder bestimmte Nutzergruppen richten, "bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie mit Material in Verbindung stehen, das sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt" . Eine anlass- und verdachtslose Massenüberwachung aller Nutzer, wie bislang möglich, wäre damit vom Tisch.

Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationen sind nach dem Willen der Abgeordneten ebenfalls tabu. Bislang ist technisch ohnehin nicht möglich, diese Inhalte zu durchsuchen.

Breyer: Sensationelle Wendung

Der frühere Europaabgeordnete und Piraten-Politiker Patrick Breyer sprach von einer "sensationellen Wendung im Kampf um die Chatkontrolle" . Das Parlament habe "die fehleranfällige und grundrechtswidrige Praxis der vergangenen Jahre" zurückgewiesen. Nun wachse der Druck auf die EU-Regierungen, dem Votum der Abgeordneten zu folgen und die anlasslose Massenüberwachung in Europa endgültig zu beerdigen, teilte Breyer mit(öffnet im neuen Fenster) .

Denn es ist noch nicht sicher, ob die Regelung in dieser Form umgesetzt wird. Die EU-Mitgliedstaaten müssen noch mit dem Parlament über die endgültigen Bestimmungen verhandeln. Da die Übergangsregelung in wenigen Wochen ausläuft, besteht jedoch wenig Spielraum für langwierige Verhandlungen. Die Mitgliedstaaten hatten den Vorschlag der Kommission ohne Änderungen akzeptiert.

Parallel zur Debatte um die Übergangsregelung finden derzeit Trilogverhandlungen statt(öffnet im neuen Fenster) , um den Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsmaterial dauerhaft zu regeln. Während die EU-Mitgliedstaaten das freiwillige Durchsuchen nach solchem Material befürworten , untersagt der Vorschlag des Europaparlaments ein solches Vorgehen.


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