Kindesmissbrauch: EU verlängert Durchleuchtung privater Kommunikation
Provider von E-Mail- und Messengerdiensten sollen zwei weitere Jahre lang die Kommunikation ihrer Nutzer auf Missbrauchsmaterial durchsuchen dürfen. Darauf einigten sich Unterhändler von Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten nach Angaben der belgischen Ratspräsidentschaft vom 15. Februar 2024(öffnet im neuen Fenster). Der Vereinbarung zufolge gilt die Verlängerung bis zum 3. April 2026.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission das freiwillige Scannen der Inhalte durch eine neue Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs (engl.: CSAM) ersetzen. Doch der Vorschlag zur sogenannten Chatkontrolle stieß auf starken Widerstand in der Zivilgesellschaft und in Teilen der Politik. So schwächte das Europaparlament die Pläne stark ab, während sich die EU-Mitgliedstaaten bislang nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnten. Die Kommission schlug daher im Dezember 2023 die Verlängerung vor.
Vertraulichkeit der Kommunikation wird aufgehoben
Die neue Zwischenlösung ist erforderlich, weil seit Ende 2020 E-Mail- und Messengerdienste in den Geltungsbereich der sogenannten E-Privacy-Richtlinie fallen, die die Vertraulichkeit der Kommunikation garantiert. Damit sind automatische Filtersysteme, die beispielsweise nach pädokriminellem Material suchen, ohne Ausnahmeregelung nicht mehr zulässig. Im Dezember 2020 hatte das Europaparlament das erste Mal der Interimsverordnung zugestimmt.
Ein Scannen von Nachrichten, die Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, ist damit jedoch nicht möglich. Das betrifft beispielsweise Messenger wie Whatsapp oder Signal. Ein reine Transportverschlüsselung, beispielsweise über einen Mailprovider, bietet hingegen keinen ausreichenden Schutz.
Wie es mit den Verhandlungen zur Chatkontrolle weitergeht, ist derzeit unklar. Mit einem Beginn der Trilogverhandlungen vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni 2024 ist nicht mehr zu rechnen.
Datenschützer gegen Chatkontrolle
In diesem Zusammenhang forderten der Europäische Datenschussausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) die Mitgliedstaaten auf, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europaparlaments zu unterstützen. In einer Stellungnahme vom 13. Februar 2024 (PDF)(öffnet im neuen Fenster) drängen die Datenschutzbeauftragten auf noch weitergehende Änderungen am Kommissionsentwurf. Der vom Parlament vorgeschlagene Text scheine die im Juli 2022 vom EDSA aufgezeigten Probleme im Zusammenhang mit der allgemeinen und wahllosen Überwachung privater Kommunikation nicht vollständig zu lösen.
Darüber hinaus kritisiert der Ausschuss, dass Aufdeckungsanordnungen nicht auf bekanntes Material über sexuellen Kindesmissbrauch beschränkt seien und der Einsatz von Verfahren zur Aufdeckung von neuem Material angeordnet werden könne, obwohl die Fehlerquoten dieser Systeme "immer noch besorgniserregend sind". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber forderte in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster): "Die Durchleuchtung sämtlicher privater Nachrichteninhalte ist keine Option. Der Verordnungsentwurf der Kommission in seiner ursprünglichen Form darf daher nicht realisiert werden."
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