Kinderpornografie: Deutsche Justiz ermittelt nach Datenfund in Microsofts Cloud
Die deutsche Justiz geht Hinweisen zum Besitz von kinderpornografischem Material nach, das ein deutscher Nutzer auf Microsofts Clouddienst Onedrive gespeichert haben soll. Dies berichtet der IT-Fachanwalt Udo Vetter(öffnet im neuen Fenster), der den Betroffenen juristisch vertritt. Microsoft habe den Fund des Bildes an das US-amerikanische Center for Missing & Exploited Children gemeldet. Über die amerikanische Polizei sei dann das Bundeskriminalamt in Wiesbaden informiert worden.
Im vergangenen Jahr waren mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen US-Konzerne wie Google und Microsoft den amerikanischen Behörden Hinweise auf Nutzer geliefert hatten, in deren Daten kinderpornografisches Material gefunden worden war. Die Firmen scannen dazu automatisch Daten wie E-Mails und nutzen die von Microsoft entwickelte Technik Photo-DNA. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sah(öffnet im neuen Fenster) in der inhaltlichen Auswertung von E-Mails "einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff".
Die deutsche Justiz muss im Einzelfall darüber entscheiden, ob sie Hinweise von US-Providern über den Fund von kinderpornografischem Material in Nutzerdaten verwertet. Da kein ausdrückliches Verwertungsverbot für solche Beweismittel vorliege, müsse unter anderem nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entschieden werden, hatte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums auf Anfrage von Golem.de im August 2014 gesagt. Dem Bundesinnenministerium waren nach eigenen Angaben damals noch keine Fälle bekannt, in denen Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie auf dem Hinweis eines US-Providers basierten.
Polizei kam im Morgengrauen
Dies scheint sich nun geändert zu haben. Nach Angaben Vetters genügte der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth der Hinweis aus den USA, einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen, den das Amtsgericht Nürnberg dann erlassen habe. "Die Polizei kam im Morgengrauen und packte die gesamte Hardware meines Mandanten ein. Sie will jetzt schauen, was er sonst so auf seinen Rechnern hat", schrieb Vetter. Der Betroffene habe eingeräumt, im Internet gesammeltes pornografisches Material für die eigene Nutzung auf Onedrive hochgeladen zu haben. Darunter habe sich offenbar "ein einziges, fragwürdiges Bild" befunden.
Dem Justizministerium zufolge war es im vergangenen Jahr noch unklar, ob die US-Dienste die Daten deutscher Nutzer ebenfalls scannten. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragten lagen damals noch keine Angaben dazu vor. Diese Frage dürfte mit dem folgenden Fall beantwortet worden sein. Nach Angaben des Justizministeriums ist eine Verwertung solcher Hinweise auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie "rechtsfehlerhaft" erhoben wurden.
Vetter deutet gerichtliche Klärung an
Vetter hatte im vergangenen August darauf hingewiesen(öffnet im neuen Fenster), dass das Scannen von Material durch US-Dienste wie Google, Yahoo, Microsoft und Facebook möglicherweise nicht von deutschem Recht gedeckt sei. "Dass hierdurch Täter überführt werden könnten, muss aber nicht bedeuten, dass die Verantwortlichen bei Google nicht selbst Ärger mit der Justiz bekommen können. Die Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses auf Providerseite wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet", hatte Vetter geschrieben. Nun deutete er an, selbst gegen Microsoft vorgehen zu wollen: "Der vorliegende Fall bietet vielleicht mal Gelegenheit, den lockeren Umgang der Speicheranbieter mit dem deutschen Telekommunikationsgeheimnis gerichtlich überprüfen zu lassen."
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