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KI-Videos mit Sora 2: "Wir erlauben die Generierung historischer Persönlichkeiten"

Verstorbene Prominente werden massenhaft mit Sora 2 wiederbelebt. Zum Leid der Hinterbliebenen sieht OpenAI keinen Handlungsbedarf.
/ Mike Faust
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Der KI-Videogenerator Sora 2 wurde am 30. September 2025 veröffentlicht. (Bild: ZUMA Press Wire via Reuters Connect)
Der KI-Videogenerator Sora 2 wurde am 30. September 2025 veröffentlicht. Bild: ZUMA Press Wire via Reuters Connect

OpenAI versprach bei der Einführung von Sora 2, dass es Maßnahmen zum Schutz vor unrechtmäßigen Darstellungen von Personen des öffentlichen Lebens ergreift. Wie Ars Technica berichtet(öffnet im neuen Fenster) , gilt dies allerdings nicht für verstorbene Prominente.

Lebende Personen können mit einer Cameo genannten Funktion einen kurzen Verifizierungsclip ihres Abbildes in Sora 2 erstellen und somit die Kontrolle über ihr eigenes Bild erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass Audio- und Bildinhalte nur mit der Zustimmung der jeweiligen Person erstellt werden können.

Verstorbene Personen haben diese Möglichkeit nicht. Ein Sprecher von OpenAI ließ lediglich verlauten, dass man keinen Kommentar hinzuzufügen habe und die Generierung historischer Persönlichkeiten erlaubt sei. Das führte bereits zu Videos von Michael Jackson als Stand-up-Komiker in einer Küche und Tupac Shakur, der sich mit Malcom X unterhält(öffnet im neuen Fenster) .

"Es ist nicht das, was er will"

Die fehlende Einwilligung von Verstorbenen ist ein Thema, das durch einen Kommentar von Zelda Williams(öffnet im neuen Fenster) , der Tochter von Robin Williams, noch stärkere Bedeutung erlangt. Diese bat in der vergangenen Woche darum, dass ihr Fans keine KI-generierten Videos ihres verstorbenen Vaters mehr schicken sollen.

Neben dem Hinweis, dass sie derartige Videos nicht sehen möchte, schrieb sie: "Es ist dumm, es ist eine Verschwendung von Zeit und Energie und glauben Sie mir, es ist nicht das, was er will." Diese Einschätzung der Hinterbliebenen, ob eine verstorbene Person der Verwendung des Abbildes für KI-generierte Videos zustimmen würde, spielt für OpenAI allerdings bislang keine Rolle.

In Deutschland bleibt das Recht am eigenen Bild für zehn Jahre nach dem Tod bestehen. In dieser Zeit entscheiden – mit wenigen Ausnahmen(öffnet im neuen Fenster) – die Angehörigen, ob Fotos oder Videos veröffentlicht werden dürfen.


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