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FDP: Bedrohung für die Bürgerrechte

Es sei in dem Entwurf völlig unklar, "ab wann eine biometrische Identifizierung nicht mehr als 'Echtzeit', sondern als 'nachgelagert' gilt", sagte die Europaabgeordnete Svenja Hahn Netzpolitik.org und fügte hinzu: "Der nachverhandelte Text zur nachträglichen biometrischen Identifizierung ist eine Bedrohung für Bürgerrechte."

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Ihrer Einschätzung zufolge könnte künftig "jede administrative Behörde" den Einsatz von Systemen genehmigen, sowohl davor als auch danach. "Selbst geringfügige Ordnungswidrigkeiten könnten durch Gesichtserkennung verfolgt werden. Das wäre ein völlig unverhältnismäßiger Einsatz biometrischer Technologie", warnte Hahn, die für die Fraktion der Liberalen an den Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten beteiligt war.

Präzedenzfall G20-Gipfel

Die nachträgliche Auswertung von Kameraaufnahmen zur Identifizierung von Verdächtigen führte schon in der Vergangenheit zu Streit zwischen der Polizei und Datenschützern. So untersagte der frühere Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar der Polizei die Nutzung einer Gesichtsdatenbank, die sie nach den Krawallen während des G20-Gipfels im Jahr 2017 angelegt hatte.

Damals wurde Video- und Bildmaterial aus Überwachungskameras auf S-Bahnhöfen, Kameras der Polizei, aus Medien sowie im Internet hochgeladenen privaten Aufnahmen ausgewertet. Dabei wurden die Gesichter von allen in den Aufnahmen erfassten Personen per Gesichtserkennungssoftware vermessen und die Templates in einer Datenbank hinterlegt. Sollte der Vorschlag zu Artikel 29a umgesetzt werden, wäre das Vorgehen der Hamburger Polizei wohl zulässig.

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Kritik von Edri und Domscheit-Berg

Die Organisation für Europäische Digitale Rechte (Edri) warnt noch vor weiteren Einsatzmöglichkeiten dieser Technik. So könnten Behörden mit diesem Text die nachträgliche biometrische Überwachung von Demonstrationen rechtfertigen, wenn dort Straftaten verübt wurden oder auch nur "vorhersehbar" und damit zu erwarten seien, sagte Edri-Referentin Ella Jakubowskas laut Netzpolitik.org. "Alles in allem ist die Einigung eine Menschenrechtskatastrophe in Bezug auf die biometrische Überwachung", sagte Jakubowska.

Scharfe Kritik an den Plänen äußerte auch die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg. "Was jetzt als KI-Verordnung auf den Weg gebracht werden soll, lässt sich kaum noch mit dem Label 'europäische Werte' versehen, denn Tür und Tor werden biometrischer Massenüberwachung geöffnet, selbst bei Ordnungswidrigkeiten, kleinen Straftaten und wenn sie noch nicht passiert sind", schrieb die Linke-Politikern auf X.

Sie warf der Ampelkoalition vor, damit den Koalitionsvertrag zu verletzen. Darin hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, biometrische Erkennung im öffentlichen Raum europarechtlich auszuschließen.

Der finale Text der KI-Verordnung soll bis Ende des Monats vorliegen. Dann könnten das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten in den folgenden Wochen darüber abstimmen.

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