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KI-Verordnung der EU: KI-generierte Inhalte müssen teilweise gekennzeichnet werden

Die neue KI-Behörde der EU startet mit der Durchsetzung von Transparenzpflichten. Die meisten Medien sind davon jedoch nicht betroffen.
/ Friedhelm Greis
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So sollen KI-generierte Inhalte künftig gekennzeichnet werden. (Bild: EU-Kommission/Golem)
So sollen KI-generierte Inhalte künftig gekennzeichnet werden. Bild: EU-Kommission/Golem

Das Amt für künstliche Intelligenz (KI) der EU kontrolliert seit dem 2. August 2026 die Umsetzung von Transparenzvorgaben für KI-generierte Inhalte. "Nach den neuen Regeln müssen Chatbots und andere interaktive KI-Systeme den Nutzern mitteilen, dass sie es mit KI zu tun haben", teilte die EU-Kommission am 31. Juli 2026 mit(öffnet im neuen Fenster).

Videos oder Audiodateien, die mithilfe von KI bearbeitet oder generiert wurden, müssen demnach gekennzeichnet werden. "KI-generierte oder veränderte Inhalte müssen auch maschinenlesbare Markierungen tragen, damit sie leichter erkannt werden können", schreibt die Brüsseler Behörde. Sogenannte Deepfakes, seien es Bilder, Videos oder Audiodateien, müssen ebenfalls als solche erkennbar sein.

Rechtliche Grundlage für die Regelung ist Artikel 50 der KI-Verordnung, der ab dem 2. August vollständig umgesetzt werden muss. Dazu veröffentlichte die Kommission Mitte Juni 2026 einen entsprechenden Verhaltenskodex.

Medien müssen KI-Inhalte zumeist nicht kennzeichnen

Der Kodex ist in zwei Abschnitte unterteilt: Sektion 1 betrifft Entwickler und Anbieter generativer KI-Systeme, die künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte technisch markieren müssen. Sektion 2 gilt für Anwender und Betreiber, die solche Inhalte veröffentlichen und gegenüber Menschen offenlegen müssen.

Inhalteanbieter, die KI-Systeme einsetzen, müssen laut der Verordnung künftig Deepfakes sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse eindeutig kennzeichnen, sofern keine menschliche Prüfung, keine redaktionelle Kontrolle und keine verantwortliche Person hinter der Veröffentlichung stehen. Der Hinweis muss spätestens dann erscheinen, wenn Nutzer erstmals mit dem Inhalt in Kontakt kommen.

Das bedeutet, dass die meisten Medien solche Inhalte nicht kennzeichnen müssen, da eine redaktionelle Kontrolle vorliegt oder es einen presserechtlich Verantwortlichen gibt. Lediglich vollautomatische Nachrichtengeneratoren wären damit von der Transparenzpflicht betroffen.

Daher ist nachvollziehbar, dass bislang keine klassischen Zeitungsverlage die entsprechende Sektion 2 des Kodex unterzeichnet haben(öffnet im neuen Fenster). Zusammen haben 190 Firmen den Kodex unterzeichnet, bisweilen auch beide Sektionen.

Bundesnetzagentur für Beschwerden zuständig

Neben dem europäischen KI-Amt sollen auch nationale Behörden die Durchsetzung der KI-Verordnung überwachen. Der Deutsche Bundestag beschloss dazu am 11. Juni 2026(öffnet im neuen Fenster) den Gesetzentwurf für eine Verordnung, die der Bundesnetzagentur die Aufgabe als Marktüberwachungsbehörde zuschreibt. Die Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber und Louisa Specht-Riemenschneider konnten sich nicht mit ihren Forderungen durchsetzen, den Einsatz von KI-Systemen zu beaufsichtigen.

Die Bundesnetzagentur dient der Verordnung zufolge als zentrale Beschwerdestelle(öffnet im neuen Fenster) bei möglichen Verstößen gegen die KI-Verordnung. Zudem soll sie innovationsfördernde Maßnahmen umsetzen und "mindestens ein KI-Reallabor" einrichten. Zudem soll sie Hochrisikosysteme außerhalb von Reallaboren testen.

Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz(öffnet im neuen Fenster) trat am 29. Juli 2026 in Kraft. Ein KI-Service Desk(öffnet im neuen Fenster) soll Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland unterstützen.


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