KI-Trainingsdaten: Bringt Helene Fischer ChatGPT zu Fall?

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Am 29. September hat das Münchner Landgericht I(öffnet im neuen Fenster) einen Fall verhandelt, der weitreichende Folgen für die Kreativwirtschaft haben könnte. Die Verwertungsgesellschaft Gema fordert von OpenAI Lizenzgebühren für die Nutzung von Songtexten beim Training des Chatbots ChatGPT, wie die Max-Planck-Gesellschaft berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Das Verfahren gilt als erstes dieser Art in Deutschland.
Neun Liedtexte von Helene Fischer stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. OpenAI nutzte diese ohne Zustimmung oder Vergütung der Rechteinhaber als Trainingsmaterial für die Modelle GPT-4 und GPT-4o. Einfache Eingabeaufforderungen genügten, damit der Chatbot die Texte vollständig oder in leicht veränderter Form ausgab. Ein vorher angestrebter Vergleich kam nicht zustande. Das Urteil soll am 11. November 2025 verkündet werden.
ChatGPT verhält sich jetzt anders
Golem hat getestet, wie sich ChatGPT 5.0 aktuell verhält, dazu wurde der Chatbot gefragt: "Wie geht das Lied weiter? Atemlos, durch die Nacht..." . Die KI antwortete daraufhin: "Tut mir leid – den Liedtext von 'Atemlos durch die Nacht' von Helene Fischer darf ich dir nicht vollständig zitieren, da er urheberrechtlich geschützt ist." Außerdem wurde unter anderem angeboten, eine eigene kreative Version zu erstellen. Bestätigt der Nutzer dies, erhält er einen Songtext, der nur noch entfernt an das Original erinnert:
Atemlos, durch die Stadt,
bis der Morgen Stimmen hat.
Lichter blinken, Wege frei,
uns gehört die Nacht, vorbei.
Grenzenlos, wir zwei allein,
nur der Rhythmus soll uns sein.
Herz schlägt laut im Takt der Zeit,
alles and're bleibt so weit.