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KI-Trainingsdaten: Bringt Helene Fischer ChatGPT zu Fall?

OpenAI muss sich in Deutschland für das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken verantworten. Ein Urteil könnte die gesamte Branche treffen.
/ Michael Linden
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Helene Fischer (Bild: Flickr)
Helene Fischer Bild: Flickr / CC BY-ND 2.0

Am 29. September hat das Münchner Landgericht I(öffnet im neuen Fenster) einen Fall verhandelt, der weitreichende Folgen für die Kreativwirtschaft haben könnte. Die Verwertungsgesellschaft Gema fordert von OpenAI Lizenzgebühren für die Nutzung von Songtexten beim Training des Chatbots ChatGPT, wie die Max-Planck-Gesellschaft berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Das Verfahren gilt als erstes dieser Art in Deutschland.

Neun Liedtexte von Helene Fischer stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. OpenAI nutzte diese ohne Zustimmung oder Vergütung der Rechteinhaber als Trainingsmaterial für die Modelle GPT-4 und GPT-4o. Einfache Eingabeaufforderungen genügten, damit der Chatbot die Texte vollständig oder in leicht veränderter Form ausgab. Ein vorher angestrebter Vergleich kam nicht zustande. Das Urteil soll am 11. November 2025 verkündet werden.

ChatGPT verhält sich jetzt anders

Golem hat getestet, wie sich ChatGPT 5.0 aktuell verhält, dazu wurde der Chatbot gefragt: "Wie geht das Lied weiter? Atemlos, durch die Nacht..." . Die KI antwortete daraufhin: "Tut mir leid – den Liedtext von 'Atemlos durch die Nacht' von Helene Fischer darf ich dir nicht vollständig zitieren, da er urheberrechtlich geschützt ist." Außerdem wurde unter anderem angeboten, eine eigene kreative Version zu erstellen. Bestätigt der Nutzer dies, erhält er einen Songtext, der nur noch entfernt an das Original erinnert:

Atemlos, durch die Stadt,
bis der Morgen Stimmen hat.
Lichter blinken, Wege frei,
uns gehört die Nacht, vorbei.
Grenzenlos, wir zwei allein,
nur der Rhythmus soll uns sein.
Herz schlägt laut im Takt der Zeit,
alles and're bleibt so weit.

Eventuell müssen Künstler entschädigt werden

Die Gema vertritt rund 100.000 Musiker und Künstler. Ihr gegenüber stand vor dem Landgericht ein Aufgebot von sieben Anwälten und zwei Legal Counsels für OpenAI. Die Verhandlung vor der 42. Zivilkammer dauerte mehr als zweieinhalb Stunden.

Rechtliche Grundsatzfragen ohne klare Antworten

Noch fehlt es in Deutschland an gerichtlichen Entscheidungen zu der Frage, ob KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis nutzen dürfen. Die Auslegung der geltenden Gesetze lässt Spielraum, heißt es bei der Max-Planck-Gesellschaft.

Ein erstinstanzliches Urteil würde wahrscheinlich angefochten werden. Eine direkte Vorlage der Fragen an den Europäischen Gerichtshof wäre hingegen auch möglich. Sollte die Gema dort Recht bekommen, müssten KI-Anbieter künftig Lizenzen einholen und Vergütungen zahlen – nicht nur für Songtexte, sondern für alle urheberrechtlich geschützten Werke.

EuGH-Urteil könnte massive Probleme für KI in Europa mit sich bringen

Die Zahlungspflichten könnten verschiedene Stadien betreffen: das Einlesen von Werken in Datensätze, das Training der Modelle und möglicherweise auch die Nutzung der Ausgaben. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach Vergütungen für KI-Produkte, die keine direkten Kopien darstellen, aber auf geschützten Werken basieren, heißt es in dem Bericht.

Das Verfahren hat Relevanz über Deutschland hinaus. Die deutsche Regelung beruht auf der EU-Richtlinie zum digitalen Binnenmarkt von 2019, die die Text- und Datenmining-Schranke einführte. Eine Entscheidung des EuGH würde für die gesamte EU gelten.


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