Eventuell müssen Künstler entschädigt werden
Die Gema vertritt rund 100.000 Musiker und Künstler. Ihr gegenüber stand vor dem Landgericht ein Aufgebot von sieben Anwälten und zwei Legal Counsels für OpenAI. Die Verhandlung vor der 42. Zivilkammer dauerte mehr als zweieinhalb Stunden.
Rechtliche Grundsatzfragen ohne klare Antworten
Noch fehlt es in Deutschland an gerichtlichen Entscheidungen zu der Frage, ob KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis nutzen dürfen. Die Auslegung der geltenden Gesetze lässt Spielraum, heißt es bei der Max-Planck-Gesellschaft.
Ein erstinstanzliches Urteil würde wahrscheinlich angefochten werden. Eine direkte Vorlage der Fragen an den Europäischen Gerichtshof wäre hingegen auch möglich. Sollte die Gema dort Recht bekommen, müssten KI-Anbieter künftig Lizenzen einholen und Vergütungen zahlen – nicht nur für Songtexte, sondern für alle urheberrechtlich geschützten Werke.
EuGH-Urteil könnte massive Probleme für KI in Europa mit sich bringen
Die Zahlungspflichten könnten verschiedene Stadien betreffen: das Einlesen von Werken in Datensätze, das Training der Modelle und möglicherweise auch die Nutzung der Ausgaben. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach Vergütungen für KI-Produkte, die keine direkten Kopien darstellen, aber auf geschützten Werken basieren, heißt es in dem Bericht.
Das Verfahren hat Relevanz über Deutschland hinaus. Die deutsche Regelung beruht auf der EU-Richtlinie zum digitalen Binnenmarkt von 2019, die die Text- und Datenmining-Schranke einführte. Eine Entscheidung des EuGH würde für die gesamte EU gelten.



