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Rechtliche Grundsatzfragen ohne klare Antworten

Noch fehlt es in Deutschland an gerichtlichen Entscheidungen zu der Frage, ob KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis nutzen dürfen. Die Auslegung der geltenden Gesetze lässt Spielraum, heißt es bei der Max-Planck-Gesellschaft.

Ein erstinstanzliches Urteil würde wahrscheinlich angefochten werden. Eine direkte Vorlage der Fragen an den Europäischen Gerichtshof wäre hingegen auch möglich. Sollte die Gema dort Recht bekommen, müssten KI-Anbieter künftig Lizenzen einholen und Vergütungen zahlen – nicht nur für Songtexte, sondern für alle urheberrechtlich geschützten Werke.

EuGH-Urteil könnte massive Probleme für KI in Europa mit sich bringen

Die Zahlungspflichten könnten verschiedene Stadien betreffen: das Einlesen von Werken in Datensätze, das Training der Modelle und möglicherweise auch die Nutzung der Ausgaben. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach Vergütungen für KI-Produkte, die keine direkten Kopien darstellen, aber auf geschützten Werken basieren, heißt es in dem Bericht.

Das Verfahren hat Relevanz über Deutschland hinaus. Die deutsche Regelung beruht auf der EU-Richtlinie zum digitalen Binnenmarkt von 2019, die die Text- und Datenmining-Schranke einführte. Eine Entscheidung des EuGH würde für die gesamte EU gelten.


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