KI-Training mit Nutzerdaten: Verbraucherzentrale will Meta mit Abmahnung stoppen
Mit einer Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verhindern, dass das Internetunternehmen ungefragt Inhalte von Nutzern zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Meta schrieb in den vergangenen Tagen massenhaft Nutzer von Facebook, Instagram und Threads an, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten" , hieß es in der E-Mail. In dem Text werden Kunden auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Die Verbraucherschützer stören sich daran, dass Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass Inhalte ihrer Postings für das KI-Training verwendet werden. Das Widerspruchsverfahren sei umständlich und wenig nutzerfreundlich, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit(öffnet im neuen Fenster) .
Verbraucherschützer kritisieren weitere Änderung
Mit einer Handreichung für Kunden der Meta-Dienste(öffnet im neuen Fenster) wollen die Verbraucherschützer helfen, den Widerspruch einzureichen.
Sie bemängeln zudem, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmäßig vornehme: Kunden der Facebook-App erhielten Vorschläge, welche Fotos oder Videos sie aus dem persönlichen Speicher auf der Plattform teilen könnten.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale verstoßen beide Änderungen – das KI-Training und die Fotoanalyse – gegen Datenschutzrechte der Kunden. Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße.
In der E-Mail an Nutzer hieß es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern."
Verbraucherschützer widersprechen Rechtsauffassung von Meta
Dieser Interpretation des Datenschutzrechts schließen sich die Verbraucherschützer nicht an. "Meta macht es sich hier zu einfach" , erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Kunden geschehen.
"Obwohl beide Regelungen einschneidend sind, werden diese ganz nebenbei und als Standardeinstellungen eingeführt. Wer seine Daten schützen möchte, müsste selbst aktiv werden" , kritisierte Schuldzinski. "Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzer:innen sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen."
"Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein" , ergänzte er. Nutzer hätten in der Vergangenheit nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft für das Training von KI genutzt werden könnten.
Datenschützer wollen Meta stoppen
Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.
Vor einer Woche reichte die europäische Datenschutzorganisation Noyb Beschwerden in elf europäischen Ländern ein und forderte die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren gegen Meta einzuleiten . Damit soll erreicht werden, dass Meta erst nach Zustimmung der Nutzer die Daten ihrer Postings für das Training von KI-Modellen verwenden darf.
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