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KI: EU legt Richtlinie für digitale Produkthaftung vor

Wer einen Schaden durch KI erleidet, etwa bei einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto , soll es künftig leichter haben, auf Schadensersatz zu klagen.
/ dpa , Werner Pluta
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Computer (Symbolbild): Die aktuellen EU-Vorschriften zur Produkthaftung sind fast 40 Jahre alt. (Bild: Dylan Martinez/Reuters)
Computer (Symbolbild): Die aktuellen EU-Vorschriften zur Produkthaftung sind fast 40 Jahre alt. Bild: Dylan Martinez/Reuters

Die Kommission der Europäischen Union (EU) will eine Haftung für Schäden einführen, die Systeme mit Künstlicher Intelligenz verursachen. Die Kommission will es Bürgern erleichtern, in einem solchen Fall auf Schadensersatz zu klagen.

Den Entwurf(öffnet im neuen Fenster) wurde am Mittwoch vorgestellt. Damit will die Kommission auch das Vertrauen in neue Technologien stärken. Bestehende Richtlinien sollen überarbeitet und mit den Vorschriften für künstliche Intelligenz vereint werden.

Die derzeitigen EU-Vorschriften zur Produkthaftung seien fast 40 Jahre alt und müssten modernisiert werden, teilte die EU-Kommission mit(öffnet im neuen Fenster) . "Es geht darum, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher gut geschützt sind, falls es zu Problemen kommt."

Geschädigte sollen Dateneinsicht bekommen

Einheitliche Regeln sollen den Verbrauchern etwa den Zugang zu Informationen ermöglichen. So sollen Geschädigte, beispielsweise von einer KI abgewiesene Bewerber, das Recht bekommen, Daten und Protokolle zur KI einzusehen und diese als Beweismittel zu nutzen. Außerdem müssten Anbieter von KI mit der neuen Regelung in einem Schadensfall nachweisen, dass ihre Technologie nicht für einen Unfall etwa eines selbstfahrenden Autos verantwortlich ist.

Angemessene Schutzstandards für die Bürgerinnen und Bürger der EU seien die Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher und damit für erfolgreiche Innovationen, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. "Neue Technologien wie Drohnen oder von KI betriebene Zustelldienste können nur funktionieren, wenn sich die Verbraucher sicher und geschützt fühlen." Mit dem Gesetzentwurf werde der bestehende Rechtsrahmen an die Realitäten des digitalen Wandels angepasst.

Der Vorschlag der Kommission muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden.


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