KfW-Programm: Wallboxen von mehr als 50 Anbietern förderfähig

Die Bundesregierung fördert private Wallboxen mit bis zu 900 Euro. Nun ist eine erste Liste mit förderfähigen Geräten veröffentlicht worden.

Artikel veröffentlicht am ,
Die KfW fördert Wallboxen von mehr als 50 Anbietern.
Die KfW fördert Wallboxen von mehr als 50 Anbietern. (Bild: Mennekes.de)

Das Förderprogramm der Bundesregierung für private Ladestellen umfasst Wallboxen von mehr als 50 Anbietern. Das geht aus einer ersten Liste förderfähiger Geräte hervor, die die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) veröffentlicht hat. Die Wallboxen müssen demnach mehrere Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein.

Dem Anfang Oktober bekanntgewordenen Programm zufolge werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen gefördert, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Die geförderten Wallboxen müssen über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) und eine intelligente Steuerungsmöglichkeit verfügen. Letzteres bedeutet, dass sie in ein Lastmanagement eingebunden werden können.

Bei allen Herstellern findet sich daher der Hinweis: " Bei jedem Modell wichtig: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt." Das bedeutet, dass auch solche Geräte gefördert werden können, die prinzipiell über eine Leistung von 22 kW verfügen, aber nur eine 16-Ampere-Leitung angeschlossen werden. Da mit mit dem Programm einzele Ladepunkte gefördert werden, erhalten Wallboxen mit zwei Ladepunkten die doppelte Fördersumme.

Neben den bekannten Wallbox-Herstellern wie ABB, Alfen, Heidelberg, Keba, Mennekes, Wallbe, Wallbox oder Webasto fördert die KfW auch die Geräte von Autoherstellern wie Ford oder Volkswagen.

Laut KfW gilt die Förderung nur für Bestandsgebäude, kann aber bei Neubauten nachträglich beantragt werden. Eine mögliche Eigenleistung wird nur dann gefördert, wenn jemand beruflich entsprechend qualifiziert ist oder einen elektrotechnischen Fachbetrieb hat. Die Anträge können nach dem 24. November 2020 gestellt werden.

Um den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, hat der Bundestag Mitte September 2020 den Anspruch auf eine private Ladestelle für Wohnungseigentümer und Mieter beschlossen. Dem Gesetz zufolge kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die [...] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [...] dienen". Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dient. Das Gesetz könnte Anfang Dezember in Kraft treten.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Clown 11. Nov 2020

Förderfähig sind die Kosten für einen Ladepunkt, sowie dessen Installation. Die Eckpunkte...

Clown 11. Nov 2020

Anmelden muss man auch eine 11kW Box. Das macht idR aber der installierende Elektriker...

quineloe 10. Nov 2020

Warum sollte die jemand kaufen, wenn er sie auch mit Förderung kaufen kann so wie du das...

PiranhA 10. Nov 2020

Also mit zwei Ladepunkten werden schon ein paar aufgeführt: - Mennekes AMEDIO...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Apple
Vision Pro zwischen Finger-Tracking-Lob und Gewicht-Kritik

Sehr gutes Bild, nahezu perfekte Bedienung aber ein bisschen zu schwer: Die ersten Hands-ons von Apple Vision Pro sind insgesamt positiv.
Ein Bericht von Peter Steinlechner

Apple: Vision Pro zwischen Finger-Tracking-Lob und Gewicht-Kritik
Artikel
  1. Zen 4c Bergamo: So schrumpft AMD die Epyc-Kerne um fast die Hälfte
    Zen 4c Bergamo
    So schrumpft AMD die Epyc-Kerne um fast die Hälfte

    Bis zu 128 Kerne stellt AMD gegen ARM-Server-Prozessoren und Intels E-Cores. Kompromisse und neue Technik machen die kleineren Kerne möglich.

  2. Passauer Klostergarten: Videoüberwachung ohne Gefährdungslage unzulässig
    Passauer Klostergarten
    Videoüberwachung ohne Gefährdungslage unzulässig

    Die Stadt Passau darf einen Platz nicht ohne triftigen Grund überwachen. Zudem kann trotz DSGVO gegen Videoüberwachung geklagt werden.

  3. Diablo 4 im Test: Blizzards Meisterwerk definiert das Genre neu
    Diablo 4 im Test
    Blizzards Meisterwerk definiert das Genre neu

    Unsere Hoffnungen bewahrheiten sich: Diablo 4 ist der beste Teil der exzellenten Spieleserie, an der sich auch Konkurrenten messen müssen.
    Ein Test von Oliver Nickel

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Samsung 990 Pro 1TB (PS5) 94€ • AirPods 2 125€ • Crucial SSD 1TB 41,99€ • Thrustmaster T300 RS 299,99€ • Bis 50 % auf Gaming-Produkte bei NBB • PS5 inkl. Spiel 549€ • MSI RTX 4070 Ti 999€ • MindStar: AMD Ryzen 7 5800X3D 285€, RX 7900 XTX 989€ [Werbung]
    •  /