KfW-Programm: Wallboxen von mehr als 50 Anbietern förderfähig
Die Bundesregierung fördert private Wallboxen mit bis zu 900 Euro. Nun ist eine erste Liste mit förderfähigen Geräten veröffentlicht worden.

Das Förderprogramm der Bundesregierung für private Ladestellen umfasst Wallboxen von mehr als 50 Anbietern. Das geht aus einer ersten Liste förderfähiger Geräte hervor, die die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) veröffentlicht hat. Die Wallboxen müssen demnach mehrere Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein.
Dem Anfang Oktober bekanntgewordenen Programm zufolge werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen gefördert, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Die geförderten Wallboxen müssen über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) und eine intelligente Steuerungsmöglichkeit verfügen. Letzteres bedeutet, dass sie in ein Lastmanagement eingebunden werden können.
Bei allen Herstellern findet sich daher der Hinweis: " Bei jedem Modell wichtig: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt." Das bedeutet, dass auch solche Geräte gefördert werden können, die prinzipiell über eine Leistung von 22 kW verfügen, aber nur eine 16-Ampere-Leitung angeschlossen werden. Da mit mit dem Programm einzele Ladepunkte gefördert werden, erhalten Wallboxen mit zwei Ladepunkten die doppelte Fördersumme.
Neben den bekannten Wallbox-Herstellern wie ABB, Alfen, Heidelberg, Keba, Mennekes, Wallbe, Wallbox oder Webasto fördert die KfW auch die Geräte von Autoherstellern wie Ford oder Volkswagen.
Laut KfW gilt die Förderung nur für Bestandsgebäude, kann aber bei Neubauten nachträglich beantragt werden. Eine mögliche Eigenleistung wird nur dann gefördert, wenn jemand beruflich entsprechend qualifiziert ist oder einen elektrotechnischen Fachbetrieb hat. Die Anträge können nach dem 24. November 2020 gestellt werden.
Um den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, hat der Bundestag Mitte September 2020 den Anspruch auf eine private Ladestelle für Wohnungseigentümer und Mieter beschlossen. Dem Gesetz zufolge kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die [...] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [...] dienen". Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dient. Das Gesetz könnte Anfang Dezember in Kraft treten.
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Förderfähig sind die Kosten für einen Ladepunkt, sowie dessen Installation. Die Eckpunkte...
Anmelden muss man auch eine 11kW Box. Das macht idR aber der installierende Elektriker...
Warum sollte die jemand kaufen, wenn er sie auch mit Förderung kaufen kann so wie du das...
Also mit zwei Ladepunkten werden schon ein paar aufgeführt: - Mennekes AMEDIO...