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Wallbox-Programm 440: Mehrere Hunderttausend Anträge bleiben ohne Förderung

Die Bundesregierung hat die Anschaffung privater Wallboxen mit 800 Millionen Euro gefördert. Doch fast jeder dritte beantragte Ladepunkt erhielt kein Geld.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Eine solche Wallbox konnte von der KfW gefördert werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Eine solche Wallbox konnte von der KfW gefördert werden. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Von der Förderung ihrer privaten Wallbox durch die Bundesregierung haben mehrere Hunderttausend Antragsteller nicht profitieren können. Das geht aus der abschließenden Auswertung des KfW-Förderprogramms 440 hervor, die Golem.de vorliegt. Demnach wurden 689.980 der beantragten 974.449 Ladepunkte tatsächlich mit 900 Euro gefördert. Damit wurden 284.469 Wallboxen nicht vom Staat bezuschusst. Die Bundesregierung hatte das im November 2020 gestartete Förderprogramm mehrfach verlängert und auf insgesamt 800 Millionen Euro aufgestockt.

Bearbeitet wurden die Anträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Auswertung der dabei erhobenen Daten erfolgte durch die Nationale Organisation Wasserstoff- & Brennstoffzellentechnologie (NOW). Nach Angaben der KfW stellten Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter zusammen 825.042 Anträge auf Bezuschussung von Ladepunkten. Jeder Antrag konnte mehrere Ladepunkte enthalten. Aus der Statistik geht nicht hervor, wie viele der nicht geförderten Wallboxen dennoch installiert wurden.

180 Millionen Euro nicht ausgezahlt

Auf Anfrage von Golem.de teilte die NOW mit: "Die letzten Förderanträge im Förderprogramm für die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden (...) wurden am 26. Oktober 2021 genehmigt . Die Frist zur Umsetzung bzw. zum Nachweis der Umsetzung betrug 12 Monate." Dementsprechend sei die Auszahlung des Zuschusses nur für Ladevorrichtungen möglich gewesen, deren Errichtung spätestens bis zum 26. Oktober 2022 nachgewiesen worden sei. Lediglich durch wenige Einzelfälle könne es noch zu geringfügigen Abweichungen von der genannten Zahl kommen.

Von den bereitgestellten 800 Millionen Euro wurden demnach nur 620 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt. Das Bundesverkehrsministerium reagierte bislang noch nicht auf die Anfrage von Golem.de, ob das nicht benötigte Geld möglicherweise für ein neues Förderprogramm bereitgestellt wird. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hält neue Förderprogramme für bidirektionale Wallboxen und Lademanagement in Tiefgaragen für sinnvoll .

Kaum Wallboxen in Tiefgaragen installiert

Dass die Einschätzung der Leitstelle zutreffend sein könnte, zeigt auch die Auswertung der Förderstatistik durch die NOW. Demnach wurden die Wallboxen nur in 2,4 Prozent der Fälle in einer Tiefgarage installiert. Am häufigsten brachten die Antragsteller die Wallbox in ihrer Garage an (56,2 Prozent), in 20,3 Prozent der Fälle an einem Carport und in 18,2 Prozent der Fälle an einem unüberdachten Stellplatz.

Bewohner von Einfamilienhäusern profitierten mit 68 Prozent der ausgezahlten Förderungen überdurchschnittlich von dem Programm, was knapp 470.000 Wallboxen entspricht. Lediglich 15,8 Prozent der Wallboxen wurden an Mehrfamilienhäusern errichtet, gefolgt von Reihen- und Doppelhäusern mit 14,7 Prozent.

Zu den Förderauflagen gehörte unter anderem die Vorgabe, dass die Wallbox für eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW) ausgelegt sein sollte. Dies führte möglicherweise dazu, dass 33,2 Prozent der Hausanschlüsse für die Installation ertüchtigt werden mussten. Eine solche Ertüchtigung konnte für die Antragsteller, die nicht notwendigerweise auch ein Elektroauto besitzen mussten, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Dass mehrere Hunderttausend Wallboxen am Ende nicht gefördert werden konnten, dürfte mehrere Gründe haben.

Lange Lieferfristen und Handwerkermangel

KfW hatte die Anträge zunächst ohne jeden Nachweis bewilligt und ohnehin eine größere Anzahl von "No Shows" erwartet. Unter anderem, weil die Antragsteller das Interesse an einer Wallbox verloren, innerhalb der gesetzten Frist keinen Elektriker für die Montage fanden oder der Hersteller der ausgewählten Wallbox nicht liefern konnte.

Manche Anträge wurden laut KfW auch nicht ausgezahlt, weil der Bezug von Ökostrom nicht nachgewiesen werden konnte oder weil eine Wallbox angeschafft wurde, die nicht auf der Liste der förderfähigen Geräte stand. Um das Geld zu erhalten, mussten die Antragsteller innerhalb von zwölf Monaten die Installation und den Anschluss der Wallbox anhand von Rechnungen nachweisen. Allerdings war es möglich, bei Ablehnung des Antrags noch Dokumente nachzureichen. Dadurch konnte die Einreichfrist um mehrere Monate verlängert werden.

WEGs und Mieter im Nachteil

Vor allem bei größeren Immobilien war es nach Einschätzung von Golem.de kaum möglich, die Installationen innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Zwar gibt es seit dem 1. Dezember 2020 einen Rechtsanspruch auf eine Ladestelle in privaten Tiefgaragen (g+) . Doch müssen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dazu zunächst einen Beschluss herbeiführen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Mieter den Anspruch auf eine Ladestelle geltend macht und der Vermieter einer WEG angehört.

Wegen der Einschränkungen durch die Coronapandemie waren in den vergangenen Jahren Eigentümerversammlungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Für die Hausverwaltungen war das Thema rechtliches und technisches Neuland, was die Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse erschwerte. Das betraf beispielsweise die Auswahl des geeigneten Ladekonzepts für das jeweilige Haus und die Suche nach einem Anbieter für dessen Umsetzung.

Elektrifizierte Tiefgarage von Netze BW angesehen
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Zudem gab es zwischenzeitlich Lieferschwierigkeiten für Komponenten wie Schaltschränke, die vor allem bei größeren Installationen erforderlich sein konnten. Auch für Wallboxen gab es vorübergehend längere Lieferzeiten. Teilweise dürfte es auch nicht so einfach gewesen sein, einen Elektroinstallateur für die Installation einer aufwendigen Ladeinfrastruktur zu finden. Einen entsprechenden Erfahrungsbericht werden wir in der kommenden Woche veröffentlichen.

Dass bislang nur recht wenige Mehrfamilienhäuser mit einer Lademöglichkeit ausgestattet sind, ergab zuletzt auch eine Umfrage des ADAC. Die Situation sei trotz der geänderten Gesetzeslage weiterhin "völlig unzureichend" , hieß es im Januar 2023(öffnet im neuen Fenster) . Lediglich sieben Prozent der Mehrfamilienhäuser böten demnach ihren Bewohnern Wallboxen oder Ladesäulen. Zwar habe sich der Anteil gegenüber 2019 (2 Prozent) mehr als verdreifacht, er sei aber noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau.

Nach Angaben der KfW wurden für rund 256.000 Ladestationen zwar Zuschüsse beantragt, aber nicht abgerufen. Bei zehn Prozent der nicht bezuschussten Fälle, was etwa 28.500 Anträgen entspricht, sei die Förderung aus formalen Gründen abgelehnt worden. Dazu zählten etwa fehlende Belege oder der Einbau einer nicht förderfähigen Wallbox. "Eine Gesamtstatistik der Gründe für eine nicht ausgezahlte Förderung existiert nicht" , teilte ein Sprecher mit. Die KfW geht davon aus, "dass der zumindest weit überwiegende Anteil der beantragten, aber nicht geförderten Ladepunkte nicht bis zum Ende der in den Programmbedingungen enthaltenen (von ursprünglich 9 auf 12 Monaten verlängerten) Frist installiert worden ist" .

Um deutlicher zu machen, dass der Artikel nicht davon ausgeht, dass alle nicht bezuschussten Wallboxen dennoch installiert wurden, haben wir die Überschrift und den Teaser angepasst.

Nachtrag vom 21. März 2023, 15:00 Uhr

Das Bundesverkehrsministerium teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Nicht ausgezahlte Mittel aus dem Förderprogramm für die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden fließen zurück in den Bundeshaushalt." Das Ministerium werde den Ausbau der Ladeinfrastruktur "weiter mit einer zielgerichteten und umfassenden Förderung unterstützen" . Auf Grundlage des Masterplans Ladeinfrastruktur II arbeite das Verkehrsministerium "derzeit an einem umfassenden Konzept zur künftigen finanziellen Unterstützung des Ladeinfrastrukturausbaus durch den Bund" .


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