Lange Lieferfristen und Handwerkermangel
KfW hatte die Anträge zunächst ohne jeden Nachweis bewilligt und ohnehin eine größere Anzahl von "No Shows" erwartet. Unter anderem, weil die Antragsteller das Interesse an einer Wallbox verloren, innerhalb der gesetzten Frist keinen Elektriker für die Montage fanden oder der Hersteller der ausgewählten Wallbox nicht liefern konnte.
Manche Anträge wurden laut KfW auch nicht ausgezahlt, weil der Bezug von Ökostrom nicht nachgewiesen werden konnte oder weil eine Wallbox angeschafft wurde, die nicht auf der Liste der förderfähigen Geräte stand. Um das Geld zu erhalten, mussten die Antragsteller innerhalb von zwölf Monaten die Installation und den Anschluss der Wallbox anhand von Rechnungen nachweisen. Allerdings war es möglich, bei Ablehnung des Antrags noch Dokumente nachzureichen. Dadurch konnte die Einreichfrist um mehrere Monate verlängert werden.
WEGs und Mieter im Nachteil
Vor allem bei größeren Immobilien war es nach Einschätzung von Golem.de kaum möglich, die Installationen innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Zwar gibt es seit dem 1. Dezember 2020 einen Rechtsanspruch auf eine Ladestelle in privaten Tiefgaragen (g+). Doch müssen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dazu zunächst einen Beschluss herbeiführen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Mieter den Anspruch auf eine Ladestelle geltend macht und der Vermieter einer WEG angehört.
Wegen der Einschränkungen durch die Coronapandemie waren in den vergangenen Jahren Eigentümerversammlungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Für die Hausverwaltungen war das Thema rechtliches und technisches Neuland, was die Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse erschwerte. Das betraf beispielsweise die Auswahl des geeigneten Ladekonzepts für das jeweilige Haus und die Suche nach einem Anbieter für dessen Umsetzung.
Zudem gab es zwischenzeitlich Lieferschwierigkeiten für Komponenten wie Schaltschränke, die vor allem bei größeren Installationen erforderlich sein konnten. Auch für Wallboxen gab es vorübergehend längere Lieferzeiten. Teilweise dürfte es auch nicht so einfach gewesen sein, einen Elektroinstallateur für die Installation einer aufwendigen Ladeinfrastruktur zu finden. Einen entsprechenden Erfahrungsbericht werden wir in der kommenden Woche veröffentlichen.
Dass bislang nur recht wenige Mehrfamilienhäuser mit einer Lademöglichkeit ausgestattet sind, ergab zuletzt auch eine Umfrage des ADAC. Die Situation sei trotz der geänderten Gesetzeslage weiterhin "völlig unzureichend", hieß es im Januar 2023. Lediglich sieben Prozent der Mehrfamilienhäuser böten demnach ihren Bewohnern Wallboxen oder Ladesäulen. Zwar habe sich der Anteil gegenüber 2019 (2 Prozent) mehr als verdreifacht, er sei aber noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau.
Nach Angaben der KfW wurden für rund 256.000 Ladestationen zwar Zuschüsse beantragt, aber nicht abgerufen. Bei zehn Prozent der nicht bezuschussten Fälle, was etwa 28.500 Anträgen entspricht, sei die Förderung aus formalen Gründen abgelehnt worden. Dazu zählten etwa fehlende Belege oder der Einbau einer nicht förderfähigen Wallbox. "Eine Gesamtstatistik der Gründe für eine nicht ausgezahlte Förderung existiert nicht", teilte ein Sprecher mit. Die KfW geht davon aus, "dass der zumindest weit überwiegende Anteil der beantragten, aber nicht geförderten Ladepunkte nicht bis zum Ende der in den Programmbedingungen enthaltenen (von ursprünglich 9 auf 12 Monaten verlängerten) Frist installiert worden ist".
Um deutlicher zu machen, dass der Artikel nicht davon ausgeht, dass alle nicht bezuschussten Wallboxen dennoch installiert wurden, haben wir die Überschrift und den Teaser angepasst.
Nachtrag vom 21. März 2023, 15:00 Uhr
Das Bundesverkehrsministerium teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Nicht ausgezahlte Mittel aus dem Förderprogramm für die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden fließen zurück in den Bundeshaushalt." Das Ministerium werde den Ausbau der Ladeinfrastruktur "weiter mit einer zielgerichteten und umfassenden Förderung unterstützen". Auf Grundlage des Masterplans Ladeinfrastruktur II arbeite das Verkehrsministerium "derzeit an einem umfassenden Konzept zur künftigen finanziellen Unterstützung des Ladeinfrastrukturausbaus durch den Bund".
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Wallbox-Programm 440: Mehrere Hunderttausend Anträge bleiben ohne Förderung |
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Dein Stromanbieter hat mit dem Fehlen der Antwort also keinem Tarifwechsel zugestimmt.
Es gibt mit Sicherheit Tausende von Installationen, bei denen die Förderung auch 2021...
Go-e hat Adapter Erkennung. Anhand dieser hätte man 16A einstellen können
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