Key-Reseller: G2A wollte Schleichwerbung schalten

Den Sommer 2019 haben sie sich beim Key-Reseller G2A vermutlich anders vorgestellt: Statt das gute Wetter zu genießen, muss sich das Unternehmen seit einigen Tagen öffentlich gegen Vorwürfe der Entwickler von Indiegames wehren. Nun hat sich herausgestellt, dass G2A sich an zehn Branchenmagazine gewandt hat, die einen von G2A verfassten Beitrag veröffentlichen sollten.
G2A hatte per Mail nach den Preisen für einen solchen Beitrag gefragt und darauf hingewiesen, dass er ohne Kennzeichnung wie "Werbung" oder "Anzeige" erscheinen soll. Zumindest in Deutschland gilt das als Schleichwerbung – und die ist verboten.
Einer der zehn Kontaktierten ist der Übersetzer und Autor Thomas Faust von Indiegamesplus. Faust hat Teile der Mail auf Twitter veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Darin schreibt G2A, sein "Image insbesondere bei den Entwicklern von Indiegames und kleineren Spielen verbessern" zu wollen. Inzwischen hat G2A bestätigt(öffnet im neuen Fenster) , tatsächlich hinter der Mail zu stecken.
Allerdings sei dafür ein einzelner Mitarbeiter verantwortlich gewesen, für den die Aktion "harte Konsequenzen" haben werde. Sein Vorgehen sei "absolut unakzeptabel" . In Antworten auf diesen Tweet wird deutlich, dass viele Mitglieder des sozialen Netzwerks das für eine Ausrede halten und G2A nicht glauben.
Zuerst ist Mike Rose von No More Robots – ein auf Indiegames spezialisierter Publisher – öffentlich mit Vorwürfen gegen den Key-Reseller in Erscheinung getreten. Er hatte Spieler aufgefordert, lieber Schwarzkopien aus dem Netz zu ziehen, statt bei G2A zu kaufen. Auslöser für den Ärger von Rose war, dass G2A im Netz Anzeigen geschaltet hatte, die vor dem firmeneigenen Shop von No More Robots angezeigt wurden. Das macht es Rose deutlich schwerer, Geld mit den von ihm betreuten Games zu verdienen.
Mittlerweise hat Rose eine Onlinepetition auf Change.org gestartet, in der G2A aufgefordert wird, keine Keys mehr für Indiegames zu vermarkten. Mittlerweile haben fast 5.000 Personen unterzeichnet; irgendeine rechtliche Wirkung hat die Petition nicht.