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Keine Hackbacks: Bundesregierung plant neue Befugnisse zur Cyberabwehr

Innenminister Dobrindt will erweiterte Befugnisse für die Cyberabwehr: Künftig sollen Bundesbehörden ausländische Server hacken dürfen.
/ Andreas Donath
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Alexander Dobrindt (CSU) (Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons)
Alexander Dobrindt (CSU) Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons / CC-BY 4.0

Das Bundesinnenministerium arbeitet an einer Gesetzesänderung, die den Behörden neue Möglichkeiten zur Cyberabwehr einräumen soll. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte in einem Interview im Handelsblatt an(öffnet im neuen Fenster) , dass künftig auch Server im Ausland gehackt werden könnten, wenn von dort Angriffe auf deutsche Ziele ausgehen.

Das geplante Gesetz zielt darauf ab, laufende oder unmittelbar bevorstehende Cyberangriffe zu unterbinden. Nach Darstellung des Ministers sei die bisherige Praxis, Angriffe lediglich abzuwehren und Schäden zu minimieren, nicht mehr ausreichend. Die Sicherheitslage habe sich verschärft, was neue Aktionsmöglichkeiten erfordere, so der Innenminister.

Dobrindt betonte, dass es sich nicht um offensive Hackbacks handeln solle. Diese sind im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ausschließlich defensiver Natur. Ziel sei es, die Infrastruktur der Angreifer außer Betrieb zu setzen, um weitere Schäden zu verhindern. Die Möglichkeit, eigenständige Cyberangriffe durchzuführen, sei nicht vorgesehen. Was der technische Unterschied ist, erläuterte der Minister nicht.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Die Vorlage soll 2026 dem Kabinett präsentiert werden. Dobrindt zufolge sollen die Sicherheitsbehörden des Bundes die entsprechenden Fähigkeiten entwickeln und einsetzen. Eine Beteiligung der Bundeswehr sei nicht geplant.

Verfassungsrechtliche Fragen bleiben offen

Die rechtliche Grundlage für die erweiterten Befugnisse zur Cyberabwehr könnte viele rechtliche Fragen aufwerfen. Gefahrenabwehr fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dobrindt verwies jedoch auf bereits existierende Handlungsbefugnisse der Bundesbehörden in bestimmten Bereichen, die verfassungsrechtlich abgesichert seien. Auch der Unterschied zu Hackbacks ist aus der bisherigen Darstellung nicht erkennbar. Es ist extrem schwierig bis unmöglich, sicher festzustellen, wer hinter einem IT-Angriff steckt, die Gefahr, den oder die Falschen mit einem Gegenhack zu treffen, ist hingegen groß.

Nach Einschätzung von Alexander Dobrindt ist keine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Die Bundesbehörden könnten auf bestehende Kompetenzen zurückgreifen und würden teilweise mit den Ländern zusammenarbeiten. Wie genau diese Zusammenarbeit ausgestaltet werden soll, bleibt zunächst unklar.


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