Keine Bußgelder: Sicherheitslücken bleiben ohne Strafen
Wenn Unternehmen Sicherheitslücken nicht rechtzeitig melden, darf die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen. Gemacht hat sie das noch nicht, obwohl die Zahl der Datenpannen gestiegen ist.

Auch nach dem Heartbleed-Desaster zeigen sich Aufsichtsbehörden in Deutschland hinsichtlich Sanktionen sehr zurückhaltend. Seit einigen Jahren dürfen Datenschutzbehörden und die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen Datenlecks nicht binnen 24 Stunden melden. Doch bis heute wurde kein einziges Bußgeld verhängt. An der Zurückhaltung der Behörden änderte auch das im Frühjahr bekanntgewordene Heartbleed-Sicherheitsleck nichts.
- Keine Bußgelder: Sicherheitslücken bleiben ohne Strafen
- Bußgelder von bis zu 300.000 Euro
Die Bundesnetzagentur ist für Sanktionen gegenüber Internet- und Telekommunikationsunternehmen zuständig. Doch sie hat auch nach der Heartbleed-Attacke keine gesonderten Maßnahmen ergriffen, um festzustellen, ob die Unternehmen die Lücke geschlossen haben. Im Rahmen der üblichen Überprüfungen reichten 920 Unternehmen ihre Sicherheitskonzepte ein. Diese wurden von der Behörde auf Plausibilität geprüft. Dabei sollen laut einem Sprecher die Prüfer auch die Heartbleed-Lücke berücksichtigt haben. Bei rund hundert Unternehmen führte die Bundesnetzagentur zusätzlich stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durch. Dabei prüfte sie, ob die Konzepte in der Praxis auch umgesetzt wurden. Ein Blick "in den Code" habe allerdings nicht stattgefunden.
Gegenüber Golem.de wollte sich die Behörde nicht dazu äußern, ob und inwieweit die überprüften Sicherheitskonzepte zureichend waren. Bußgelder wurden keine verhängt. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig, da es im Ermessen der Behörde liegt, ein solches zu verhängen. Insofern ist nicht bekannt, ob die geprüften Unternehmen ausreichende Vorkehrungen unternommen haben.
Fehlender Patch gegen Heartbleed
Die Bundesnetzagentur führte keinen Test der Firmenserver durch, wie ihn das Bayerische Landesamt für die Datenschutzaufsicht im September vorgenommen hatte. Dieses kam denn auch zu einer präzisen Aussage: So wurde bei 44 von 2.236 Unternehmen ein fehlender Fix gegen die Heartbleed-Attacke festgestellt. Die Reaktionen der Unternehmen auf den Test waren zudem überwiegend positiv. "Viele Unternehmen haben sofort reagiert und Updates gemacht", erklärte damals Andreas Sachs, Leiter der Abteilung IT-Sicherheit und technischer Datenschutz beim Bayerischen Landesamt. Die Behörde hatte außerdem die Güte der E-Mail-Transport-Verschlüsselung geprüft und kündigte weitere Online-Überprüfungen an.
Reagieren Unternehmen auf die Untersuchungsergebnisse der Datenschützer nicht, drohen Bußgelder. Die Bundesnetzagentur äußerte sich nicht dazu, ob sie das Vorgehen der Datenschützer übernehmen wolle.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kommentierte das Verhalten der Bundesnetzagentur nicht. Sie hatte aber erst kürzlich wiederholt den Gesetzgeber aufgefordert, ihr Kompetenzen für die Sanktion von Internet- und Telekommunikationsbehörden zu übertragen. Derzeit kann es aufgrund der Aufgabenteilung zwischen ihrer Behörde, die die Datenschutzkonzepte prüft, und der Bundesnetzagentur, die die Sicherheitskonzepte prüft, zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.
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Bußgelder von bis zu 300.000 Euro |
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Kann sein, dass es sogar eine andere ist, da nicht alle Schriftarten das große ẞ...