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Keine Beweise: Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zu Merkel-Handy ein

Die Entscheidung war abzusehen: Der Generalbundesanwalt hat nicht genügend Beweise gefunden, um gegen das mögliche Abhören von Merkels Handy durch die NSA weiter zu ermitteln.
/ Friedhelm Greis und dpa
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Dieses angebliche Dokument von einem NSA-Auftrag reichte Range nicht für weitere Ermittlungen aus. (Bild: Der Spiegel)
Dieses angebliche Dokument von einem NSA-Auftrag reichte Range nicht für weitere Ermittlungen aus. Bild: Der Spiegel

Aus Mangel an Beweisen stellt Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Ausforschung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein. Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Handy abgehört, habe sich "mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen", teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit(öffnet im neuen Fenster).

Range hatte die Ermittlungen im Juni vergangenen Jahres wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit eingeleitet. Der US-Geheimdienst NSA soll über Jahre auch Merkels Handy abgehört haben.

Keine gerichtsfesten Nachweise gefunden

Der Bundesanwaltschaft gelang es offenbar nicht, handfeste Beweise zu beschaffen: So hätten die von dem ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden veröffentlichten Dokumente keine gerichtsfesten Nachweise für eine Überwachung des Mobiltelefons enthalten, hieß es jetzt. Ein in den Medien veröffentlichtes angebliches Beweisdokument – die Abschrift eines NSA-Schriftstücks – habe nicht beschafft werden können. Auch technisch habe sich der Verdacht nicht nachweisen lassen. Weitere Ermittlungsansätze sieht die Behörde derzeit nicht.

Es seien zahlreiche Möglichkeiten denkbar, wie auf mobile Kommunikation zugegriffen werden könne. Keines der in Betracht kommenden "Angriffsszenarien" lasse sich im Falle des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nachweisen oder ausschließen. "Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen ist daher auf diesem Weg nicht möglich", heißt es in der Mitteilung Ranges weiter. Das ursprünglich vom Spiegel zitierte Dokument beweise nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin seit dem Jahr 2002 abgehört worden sei.

Debatte um Authentizität von Spiegel-Dokument

Auch die "vagen Äußerungen" von US-Politikern reichten für eine Beschreibung des Tatgeschehens nicht aus. So soll der EU-Parlamentarier Elmar Brok (CDU) dabei gewesen sein, als der ehemalige NSA-Chef Keith Alexander in Washington eingeräumt habe, die NSA überwache Merkels Handy "nicht mehr". Die frühere US-Außenministerin Hillary Clinton hatte im vergangenen Juli gesagt: "Die Überwachung des Telefons von Kanzlerin Merkel war definitiv falsch." Der Generalbundesanwalt will jedoch neue Ermittlungen einleiten, sollten sich in Zukunft erfolgversprechende Ansätze ergeben. Außerdem beobachtet die Behörde weiterhin die massenhafte Erhebung von Telefondaten deutscher Staatsbürger.

Range hatte sich im vergangenen Dezember bereits ausführlich zu dem vom Spiegel im Oktober 2013 genannten Dokument geäußert, das die Überwachung Merkels belegen sollte. "Das Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA. Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA", hatte der Generalbundesanwalt gesagt. Vielmehr habe es "ein Spiegel-Redakteur selbst hergestellt – laut seinen Angaben auf der Grundlage eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA".

Das Magazin hatte anschließend geschrieben: "Der Spiegel hatte im Vorfeld der Berichterstattung zur Überwachung der Mobiltelefone der Bundeskanzlerin Zugang zu Informationen aus einer NSA-Datenbank, die er daraus übernommen hat. Die Redaktion hat dem Bundeskanzleramt diese Informationen als Abschrift zur Prüfung vorgelegt – und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich dabei nicht um einen Originalauszug, sondern um eine Abschrift handelt." Die Abschrift sei "zu keinem Zeitpunkt als Originaldokument bezeichnet" worden, hieß es weiter.


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