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Keine Auktion: Bundesnetzagentur vergibt Frequenzen

Die Bundesnetzagentur macht die angekündigte Frequenzverlängerungen für die Netzbetreiber gegenüber ihrem Beirat konkreter. Für die Verlängerung soll es Ausbauzusagen auf dem Land geben.
/ Achim Sawall
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Netzausbau bei der Telekom (Bild: Deutsche Telekom)
Netzausbau bei der Telekom Bild: Deutsche Telekom

Die Bundesnetzagentur schlägt ihrem Beirat vor, auf die anstehende Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen weitgehend zu verzichten und stattdessen Auflagen für den Ausbau auf dem Land durchzusetzen. Das geht aus der internen Tagesordnung hervor, die der Nachrichtenagentur dpa(öffnet im neuen Fenster) vorliegt. Einen Vorschlag dazu will die Bundesnetzagentur am 13. Mai ihrem Beirat vorstellen.

Eine Auktion soll wohl erst in einigen Jahren wieder stattfinden. Den Konsultationsentwurf können die Marktteilnehmer in den kommenden Monaten kommentieren.

Die Regulierungsbehörde muss über die Bedingungen für eine Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen, für die die Nutzungslizenzen Ende 2025 auslaufen, entscheiden. Der Beirat ist mit 16 Abgeordneten des Bundestags und 16 Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrats besetzt.

Netzbetreiber bekommen Auflagen

Zum Ende des Jahres 2025 laufen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz aus, die gegenwärtig vor allem für LTE genutzt werden. Der Bereich bei 1.800 MHz ist nicht vollständig neu zu vergeben, weil es dort eine Umverteilung gab. In Deutschland liegt bei 800 MHz der LTE Coverage Layer mit wichtigen Flächenfrequenzen für die Versorgung auf dem Lande. 1,8 GHz dient als GSM/LTE Capacity Layer, 2,6 GHz ist ebenfalls ein Capacity Layer. Mit dem Unternehmen 1&1 gibt es einen neuen Interessenten für die Frequenzbereiche.

Im Gegenzug für die Verlängerung sollen sich Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, ihr Netz in dünn besiedelten Gebieten und an Verkehrswegen zu verbessern. Die geplante Vorgabe war laut einem früheren Bericht eine Versorgung mit mindestens 100 MBit/s für 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten bis 2028 sowie die gleiche Übertragungsrate auf allen Bundesstraßen. Auf Landes- und Staatsstraßen sowie den Binnenwasserwegen des Kernnetzes des Bundes sollen mindestens 50 MBit/s angeboten werden.

Durch die Verlängerung bekommt 1&1 zwar kein zusätzliches Spektrum. Da das Unternehmen aber das Netz von Telefónica und künftig das Vodafone-Netz per National Roaming mitnutzen darf, sei dies aus Sicht der Behörde nicht allzu problematisch. 1&1 dagegen erklärte wiederholt, die Frequenzen dringend für den Flächenausbau zu benötigen.


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