Kein Anlassfall: Österreichs Regulierer sieht keine Gefahr durch Huawei
Der Chef der österreichischen Regulierungsbehörde RTR für Telekommunikation, Klaus M. Steinmaurer, sieht keine Gefahr durch die chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei und ZTE. "Dazu ist mir kein Anlassfall bekannt" , sagte Steinmaurer der Austria Presse Agentur (APA)(öffnet im neuen Fenster) . Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, werde man unverzüglich reagieren, erklärte der Manager.
Man beobachte und evaluiere die Lage laufend. Tatsache sei, dass Bauteile von Huawei und ZTE bei den meisten österreichischen Netzbetreibern zum Einsatz kommen. Mit Drei Austria hat das Land zudem einen chinesischen Netzbetreiber: CK Hutchison aus Hongkong.
Die Europäische Kommission hatte die EU-Staaten sowie Telekommunikationsunternehmen am Donnerstagabend dazu aufgerufen, in den eigenen Netzen auf Ausrüstung der beiden Hersteller zu verzichten, weil sie ein "hohes Risiko" darstellten. Die EU-Kommission werde "keine Netzwerkdienstleistungen erwerben" , die auf Ausrüstung von Huawei und ZTE basierten. Dies ist etwa in Deutschland aber technisch unmöglich, da alle deutschen Mobilfunkanbieter Netztechnologie von Huawei nutzen. Auch sind die Netzanbieter nicht zu einer Offenlegung ihrer gesamten Zuliefererliste verpflichtet.
EU-Binnenkommissar Thierry Breton rief auch die Mitgliedstaaten sowie Betreiber auf, in ihren Netzen auf Ausrüstung der beiden Hersteller zu verzichten. "Wir können es uns nicht leisten, Abhängigkeiten aufrechtzuerhalten, die als Waffen gegen unsere gemeinsamen Interessen eingesetzt werden können" , sagte Breton.
Keine technische Begründung und keine Belege
Gründe für die neue Einstufung nannte Breton nicht und legte auch keine Belege für Sicherheitsrisiken durch die Ausrüster vor.
Huawei erklärte(öffnet im neuen Fenster) : "Ein bestimmtes Unternehmen ohne rechtliche Grundlage öffentlich als 'HRV' (High-Risk-Vendor) zu bezeichnen, verstößt gegen die Grundsätze des freien Handels. Es ist von größter Wichtigkeit zu betonen, dass die diskriminierende 'HRV'-Bewertung nicht ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren und eine angemessene Anhörung auf irgendeinen Anbieter erfolgen darf. Als wirtschaftlicher Akteur in der EU hat Huawei verfahrensrechtliche und materielle Rechte und sollte durch die Gesetze der EU und der Mitgliedstaaten sowie durch ihre internationalen Verpflichtungen geschützt werden." Diese Formulierung legt nahe, dass Huawei rechtliche Schritte gegen die EU-Einstufung erwägt.
Bisher gilt in der EU eine Empfehlung vom Januar 2020 durch die sogenannte Toolbox . Sie sollte die Sicherheitsanforderungen für Mobilfunknetzbetreiber durch strenge Zugangskontrollen, Vorschriften für sicheren Betrieb und Überwachung verschärfen. Namentlich wurde hier jedoch bislang kein Unternehmen benannt.
Zudem kann die EU-Kommission anders als beim Datenschutz im Bereich Security nur Empfehlungen abgeben. Sie kann die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, bestimmte Ausrüster auszuschließen.
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