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Kaum Antennen ausgebaut: Bundesnetzagentur stellt Verfahren gegen 1&1 ein

Ein Urteil zur ungültigen 5G-Frequenzvergabe hilft der Bundesnetzagentur , das Bußgeldverfahren gegen 1&1 zu beenden. Eine Bestrafung war ohnehin nicht zu erwarten.
/ Achim Sawall
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Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller in einer früheren Aufnahme (Bild: Corinna Guthknecht/Vzbv)
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller in einer früheren Aufnahme Bild: Corinna Guthknecht/Vzbv

Die Bundesnetzagentur wird das Bußgeldverfahren gegen 1&1 wegen seines verschleppten Mobilfunknetzausbaus "nicht weiterverfolgen" . Das teilte die Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa am 27. November 2025 mit. Als Begründung wird genannt, dass das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen hat, das die 5G-Frequenzvergabe wegen politischer Einflussnahme für ungültig erklärt hatte.

Auch die Bußgeldverfahren gegen Vodafone, Telefónica und die Deutsche Telekom wegen deren geringfügigen Rückständen beim Ausbau würden eingestellt, teilte die Behörde weiter mit.

Laut Bundesnetzagentur waren bis zu 50.000 Euro je Standort und damit eine Strafe in Höhe von rund 50 Millionen Euro möglich. Im April 2023 hatte man das Verfahren formal eröffnet. Damals wurde an die Medien berichtet, dass mit einer baldigen Verhängung eines Bußgelds nicht zu rechnen sei.

1&1 kommt mit 3 Antennen statt 1.000 durch

1&1 Drillisch ersteigerte bei der vergangenen 5G-Frequenzauktion Blöcke für 1,07 Milliarden Euro. Als das Unternehmen von Ralph Dommermuth 2019 die notwendigen Frequenzen erwarb, war das mit Auflagen verbunden. Doch am 3. Januar 2023 waren statt der vorgeschriebenen 1.000 5G-Stationen nur drei Antennen vorhanden.

Bislang wurden solche Verstöße noch nie geahndet : In Deutschland sei noch "kein Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens" verhängt worden, bestätigte ein Sprecher der Bundesnetzagentur im Juli 2025.

In diesem Jahr ersparte die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern sogar eine Frequenzauktion und verlängerte gegen höhere Ausbauverpflichtungen die genutzten Frequenzen. Statt wie bisher Milliarden sollen die Netzbetreiber für die Verlängerung der Nutzungsrechte jeweils rund 200 Millionen Euro zahlen.

Kritiker werteten das Fehlen von konkreten Sanktionen als Gefahr für den Netzausbau. Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), sagte zuvor: "Dass die Bundesnetzagentur sich scheut, Bußgelder gegen die Mobilfunknetzbetreiber zu verhängen, ist unverständlich und sachlich nicht zu rechtfertigen." Es zeige, dass Versorgungsauflagen für die Netzbetreiber "bloße Lippenbekenntnisse" seien.


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