Kaufpreiserstattung: Landgericht sieht Mängel bei Tesla-Modell wegen Autopilot
Tesla muss den Kaufpreis für ein Model X fast vollständig zurückzahlen. Grund ist ein Problem mit dem Autopiloten.

Das Landgericht München I hat Tesla verurteilt, den Kaufpreis für ein Model X größtenteils zurückzugeben. Der Grund sind die Unzulänglichkeiten des Assistenzsystems Autopilot.
Das Gericht folgte Mitte Juni in seinem Urteil einem technischen Gutachten, wonach das Assistenzsystem Hindernisse - etwa die Verengung einer Baustelle - nicht zuverlässig erkenne, berichtet der Spiegel.
Zudem bremse das Auto immer wieder unnötig ab. Dies könne gerade in Innenstädten eine "massive Gefährdung" bedeuten und zu Auffahrunfällen führen, heißt es in dem Gutachten.
Diese sogenannten Phantombremsungen riefen auch in den USA bereits die Behörden auf den Plan. Im Februar 2022 holte die NHTSA Erkundigungen wegen Bremsungen ein, welche die Teslas ohne erkennbaren Grund durchführten. Die Autos scheinen fälschlicherweise Objekte auf der Straße zu erkennen und zu versuchen, eine vermeintliche Kollision durch den Bremsvorgang zu verhindern. Das ist vor allem für den nachfolgenden Verkehr ein Problem, wenn nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten wird.
Das Argument der Tesla-Anwälte, wonach der Autopilot nicht für den Stadtverkehr vorgesehen sei, ließ das Gericht nicht gelten: Müssten Nutzer den Autopiloten zwischen Autobahn, Außerortsverkehr und Stadtverkehr händisch an- und ausschalten, könne das vom Verkehrsgeschehen ablenken.
"Ein weiteres Mal zeigt sich, dass Tesla beim Thema Autopilot das vollmundig Versprochene nicht einhält", sagte Klägeranwalt Christoph Lindner gegenüber dem Spiegel.
Tesla kommentierte das Verfahren nicht. Der US-Konzern hat Berufung eingelegt, die Klägerin auch: Sie fordert statt des Geldes die Lieferung eines Neufahrzeugs.
Kraftfahrt-Bundesamt verlangt mehr Sicherheit
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erwartet künftig vom US-Elektroautohersteller eine bessere Zusammenarbeit und ein weniger risikobehaftetes Sicherheitskonzept. So schalte Tesla bestimmte Funktionen nur frei, wenn "Fahrzeugführende ein bestimmtes Scoring, also eine gewisse Punktzahl in Abhängigkeit von ihrem Fahrkönnen erreichen". Das sei aus Sicht des KBA "nicht der richtige Weg", sagte Behördenpräsident Richard Damm der Süddeutschen Zeitung. Bei fehlender Kooperation könne auch der Betrieb der Fahrzeuge untersagt werden.
Ein Fahrzeug beziehungsweise das System der Automatisierung müsse "so sicher und robust sein", dass es von allen Fahrern bedient werden könne, sagte Damm weiter und fügte hinzu: "Ich stelle insofern die Frage und die Antwort kann man sich denken: Möchten wir dieses Vorgehen in einem sicherheitskritischen Umfeld wie dem Straßenverkehr?"
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Wow, das war mir nicht klar. Aber umso erfreulicher, dass man einiges abschalten kann...
Viele Knöpfe waren eigentlich immer Opel und Ford vorbehalten. Audi hingegen hat den...
Im europäischem Markt hängt Tesla mit der Software hinterher. Das weiß eig. so ziemlich...
Nicht nur Mercedes schreibt sowas in seine Anleitungen. Auch Tesla tut dies. einfach mal...
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