Kaufprämie für E-Autos: Neun von zehn Anträgen für vollelektrische Autos
Rund eine Woche nach dem Start der neuen Elektroautoförderung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine erste Auswertung vorgenommen. Von den bislang eingegangenen 32.911 Anträgen (Stand 26. Mai 2026, 12:48 Uhr) entfielen 29.883 Anträge auf rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeuge, teilte die Behörde auf Anfrage von Golem mit. Die übrigen 3.028 Anträge beträfen Plug-in-Hybride beziehungsweise E-Autos mit Reichweitenverlängerer.
Dem Bafa zufolge ergibt die Auswertung eine starke Nachfrage in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Demnach wurden 15.611 Anträge von Haushalten mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro gestellt, was einem Anteil von rund 47 Prozent entspricht.
Keine Angaben zu Leasinganteil
Weitere 7.376 Anträge entfallen demnach auf Haushalte mit einem Einkommen zwischen 45.000 und 60.000 Euro. "Damit stammen insgesamt 22.987 Anträge beziehungsweise knapp 70 Prozent aller Anträge von Haushalten mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro", schreibt das Bafa.
Weitergehende Auswertungen, etwa nach Regionen, Fahrzeugmodellen oder weiteren Einzelmerkmalen, könnten derzeit nicht geleistet werden. Der Schwerpunkt liege darauf, "die eingehenden Anträge geordnet, einheitlich und rechtssicher zu bearbeiten". Ebenfalls offen ist, wie viele Anträge sich auf einen Kauf und wie viele sich auf das Leasing des Autos beziehen. Beide Möglichkeiten sind förderfähig.
Die erste Bilanz der Anträge ergibt demnach, dass fast die Hälfte der beantragenden Haushalte auf eine Fördersumme von 5.000 Euro für ein vollelektrisches Auto oder auf 3.500 Euro für einen Plug-in-Hybrid hoffen kann. Bei minderjährigen Kindern im Haushalt kann sich die Förderung um bis zu 1.000 Euro erhöhen.
Der niedrige Anteil der Plug-in-Hybride dürfte unter anderem mit dem deutlichen höheren Anschaffungspreis der Teilzeitstromer zusammenhängen. So konstatierte der Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer zu Beginn des Jahres hohe Preisunterschiede zwischen Plug-in-Hybriden und vollelektrischen Autos. Demnach kosteten die 15 beliebtesten Plug-in-Hybride im November 2025 durchschnittlich 46.125 Euro. Der Transaktionspreis der 20 beliebtesten vollelektrischen Autos lag mit 34.674 Euro deutlich niedriger.
Förderrichtlinien veröffentlicht
Die Förderung können Privatpersonen beantragen, die als Halter des zu fördernden Fahrzeugs fungieren. Allerdings muss der Halter nicht unbedingt der Käufer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein. Antragsfähig sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben – eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig. Unternehmen können die Elektroautoförderung nicht nutzen, wohl aber Selbstständige, wenn das Fahrzeug nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
Als Haushalt definiert die Bundesregierung eine "auf Dauer angelegte Wohn- und Wirtschaftseinheit" aus einzelnen oder mehreren Personen. WGs zählen entsprechend nicht als gemeinsamer Haushalt, da die Einkommen in der Regel getrennt sind.
Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, vermutet das Bafa eine eheähnliche Gemeinschaft. Diese Vermutung kann durch Eigenerklärung widerlegt werden, indem dargelegt wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.
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