Kartellrecht: Fusion von Qualcomm und NXP wird untersucht
Der geplante Zusammenschluss zweier Halbleiter-Hersteller könnte gegen Kartellrecht verstoßen: Weil Qualcomm von sich aus keine Konzessionen machen wollte, prüft die EU-Kommission die geplante Übernahme von NXP jetzt - das kann bis zum Oktober dauern.

Die Fusion der Halbleiter-Hersteller Qualcomm und NXP wird durch die EU-Kommission untersucht. Qualcomm hatte angekündigt, den niederländischen Konkurrenten NXP für 47 Milliarden US-Dollar (42 Milliarden Euro) übernehmen zu wollen.
Die EU-Wettbewerbshüter sagten am gestrigen Freitag, dass der Zusammenschluss beider Hersteller den Wettbewerb für Halbleiter in elektronischen Geräten stören könnte. Insbesondere könnte das neue Unternehmen Konkurrenz in der Automobilbranche ausgrenzen. Auch eine deutliche Erhöhung der Preise sei nicht auszuschließen. Die Kommission hat bis zum 17. Oktober Zeit, um eine Entscheidung zu fällen.
Qualcomm fertigt Prozessoren, unter anderem für Android-Smartphones, erwartet aber künftig einen deutlich höheren Umsatz in der Automobilbranche, in der Assistenzsysteme und autonomes Fahren deutlich mehr Chips notwendig machen als bisher.
Die EU-Kommission fürchtet offenbar auch, dass die Lizenzbedingungen von NXP geändert werden, insbesondere könnten die NFC-Patente des Unternehmens mit dem Portfolio von Qualcomm verknüpft werden, schreibt Reuters.
Qualcomm gibt sich zuversichtlich und geht nach wie vor davon aus, dass die Übernahme noch im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden kann. Das Unternehmen hatte es zuvor abgelehnt, der EU von sich aus Konzessionen anzubieten, um eine Kartelluntersuchung zu verhindern. Auch Konkurrenten wie Intel und Samsung werfen Qualcomm vor, den Wettbewerb bei Smartphone-Prozessoren zu behindern.
Qualcomm musste zuletzt viel Geld für zu viel verlangte Lizenzgebühren bezahlen. Der schwächelnde Smartphonehersteller Blackberry bekam 940 Millionen US-Dollar von dem Unternehmen, was dem Umsatz von drei Quartalen bei Blackberry entsprach.
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Mit Intel beschweren sich gerade die Richtigen über Wettbewerbsbehinderung.