Kapitalmarkt: Zentrale Datenbank soll Trading in der EU erleichtern
Informationen über börsennotierte Unternehmen und auch kleine Firmen sollen Anlegern Investitionen in der EU erleichtern.

Der Kapitalmarkt der EU soll durch eine zentrale Datenbank mit Informationen über die Finanzen und Nachhaltigkeit von Unternehmen stärker zusammenwachsen. Die EU-Kommission schlug am 23. November ein Gesetzespaket zur Vereinheitlichung der europäischen Finanz- und Kapitalmärkte vor.
Durch die EU-weite Informationsplattform European Single Access Point sollen Anleger leichter in der EU investieren können. In der Plattform sollen zentral Informationen über börsennotierte Unternehmen, aber auch kleinere Firmen gelistet werden.
Bei der Kapitalmarktunion geht es darum, bürokratische Hürden zwischen den Staaten der Europäischen Union abzubauen, um Unternehmen mehr Möglichkeiten zu geben, sich Geld zu beschaffen. Verbraucher sollen zudem besser an Geldanlagen in verschiedenen Ländern kommen.
Mehr Übersicht für Anleger
Anleger sollen dem Vorschlag nach künftig die Kurse von Aktien und anderen Finanzprodukten an allen europäischen Handelsplätzen vergleichen können. Ein zentrales Register, genannt Consolidated Tape, soll diese Informationen in Echtzeit bündeln - zur Zeit sind sie nicht einheitlich verfügbar. Das soll mehr Transparenz schaffen und die europäischen Märkte zusammenschweißen.
Vor dem Hintergrund des Brexits soll es strengere Regeln für Investmentfonds geben, die aus dem Ausland gesteuert werden. Das soll sogenannten Briefkastenfirmen entgegenwirken, die zwar in der EU registriert sind - zum Beispiel in Staaten mit niedrigen Steuern wie Luxemburg - aber wesentliche Funktionen und Vermögen ins Ausland verlagern.
Ende für günstiges Trading?
Wie Golem.de bereits berichtet hat, will die Kommission außerdem das PFOF-Verfahren verbieten, das bislang das Geschäftsmodell von Online-Trading-Plattformen wie Robinhood, Scalable Capital und Trade Republic ermöglicht hat.
Diese wickeln Aktienkäufe für Anleger günstig oder kostenlos über dritte Marktteilnehmer ab. Wie die Preise auf diesen Trading-Plattformen entstehen, ist aber oft unklar und es können Interessenkonflikte entstehen. In Ländern wie Großbritannien sind solche "Payment for order flow"-Praktiken daher bereits verboten.
Das Europaparlament und die EU-Staaten befassen sich nun mit den Gesetzesvorschlägen. Bevor diese verabschiedet werden, können die Staaten noch Änderungen vornehmen - was voraussichtlich noch dauern wird.
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