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Kanzlerhandy: Bundesanwaltschaft will NSA-Ermittlungsverfahren einstellen

Das mutmaßliche Abhören des Mobiltelefons von Kanzlerin Merkel bleibt straffrei: Die Bundesanwaltschaft will das Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst NSA einstellen.
/ Werner Pluta
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Generalbundesanwalt Harald Range: Suche nach Beweisen bei allen deutschen Sicherheitsbehörden (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Generalbundesanwalt Harald Range: Suche nach Beweisen bei allen deutschen Sicherheitsbehörden Bild: Sean Gallup/Getty Images

Da haben die US-Spione aber Glück gehabt: Die Bundesanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen den technischen US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) ein. Das berichtet das Münchener Nachrichtenmagazin Focus(öffnet im neuen Fenster) in einer Vorabmeldung zu der Ausgabe, die am kommenden Montag erscheint.

Im Zuge der NSA-Affäre im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass die NSA mutmaßlich das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört habe. Nach einigem Hin und Her leitete Generalbundesanwalt Harald Range Anfang Juni dieses Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst ein. Dafür erntete er prompt Kritik der US-Regierung .

Heiße Luft statt Fakten

In einem guten halben Jahr Ermittlungsarbeit hätten Bundesanwältin Sigrid Hegmann und ihr Team keine Beweis dafür gefunden, dass die NSA Merkels Mobiltelefon gezielt abgehört habe, erfuhr der Focus aus dem Bundesjustizministerium. Die Ermittler hätten unter anderem bei allen deutschen Sicherheitsbehörden nach Beweisen für eine gezielte Lauschaktion gefragt. "Das Ergebnis war gleich null. Heiße Luft, keine Fakten" , sagte einer der Informanten.

Da der NSA keine Straftat nachzuweisen sei, wolle das zuständige Fachreferat Cyberspionage das Verfahren einstellen. Eine entsprechende Verfügung sei bereits verfasst, erfuhr der Focus von seinen Informanten. Es wird erwartet, dass Range, der ohnehin kein Freund des Ermittlungsverfahrens war, dieses einstellt.


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