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Kanada: Gericht versteht US-Vorwürfe gegen Huawei-Finanzchefin nicht

Seit fast zwei Jahren verhandelt in Vancouver eine kanadische Richterin über die Auslieferung von Huawei -Finanzchefin Sabrina Meng. Doch sie versteht die Anklage nicht.
/ Achim Sawall
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Meng Wanzhou verlässt ihr Zuhause in Vancouver auf dem Weg zum Obersten Gerichtshof von British Columbia. (Bild: DON MACKINNON/AFP via Getty Images)
Meng Wanzhou verlässt ihr Zuhause in Vancouver auf dem Weg zum Obersten Gerichtshof von British Columbia. Bild: DON MACKINNON/AFP via Getty Images

Heather Holmes, Richterin am Obersten Gerichtshof der kanadischen Provinz British Columbia, hat in einer Anhörung in dieser Woche erklärt, dass sie die Betrugsvorwürfe der US-Regierung gegen Huaweis Finanzchefin und Tochter des Firmengründers Sabrina Meng (Meng Wanzhou) nicht wirklich verstehe. Das berichtet die kanadische Tageszeitung The Globe and the Mail(öffnet im neuen Fenster) . "Ich hatte große Schwierigkeiten, das zu verstehen" , zitiert der Bericht die ehemalige Staatsanwältin, die auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert ist.

Die US-Justizbehörden werfen Meng vor, die britische Bank HSBC betrogen zu haben, indem sie Huaweis Verhältnis zu der iranischen Tochterfirma Skycom bei einer Powerpoint-Präsentation in einem Coffeeshop in Hongkong im Jahr 2013 falsch dargestellt habe.

Skycom soll gegen US-Sanktionen im Iran verstoßen haben. Die US-Regierung behält sich vor, auch Banken zu bestrafen, wenn diese Firmen finanzieren, die gegen Iran-Sanktionen verstoßen. Die Bank habe sich einem Risiko ausgesetzt, als sie Huawei und Skycom bei Dollar-Finanztransaktionen unterstützte.

Irreführende Darstellung oder nicht?

Die US-Justiz argumentiert, dass HSBC das Risiko der Geschäftsbeziehungen zu Huawei nicht habe einschätzen können, da Meng fälschlicherweise behauptet habe, Skycom sei keine Tochterfirma von Huawei, sondern lediglich ein externer Geschäftspartner.

Der Vertreter der kanadischen Kronanwaltschaft muss das Auslieferungsbegehren der US-Regierung vor Gericht in Vancouver vertreten.

Schwache Begründung ist kein Auslieferungshindernis

Es ist nach kanadischem Recht nicht Aufgabe der Richterin, über Schuld oder Unschuld von Meng zu entscheiden. Um einer Auslieferung zuzustimmen, erfolgt lediglich die Prüfung, ob die erhobenen Vorwürfe und die angeführten Beweise prima facie ("auf den ersten Blick") ausreichen würden, einen Strafprozess in Kanada zu eröffnen.

Da eine Anklage nur einigermaßen plausibel erscheinen muss, um eine Auslieferung zu rechtfertigen, wird den allermeisten US-Auslieferungsanträgen in Kanada stattgegeben. Darum sind die einleitenden Äußerungen der Richterin ungewöhnlich.

Die Kronanwaltschaft wies Holmes darauf hin(öffnet im neuen Fenster) , sie könne eine Auslieferung nicht deshalb ablehnen, weil die Anklage schwach begründet sei und kaum Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren habe. Die Richterin dürfe nur eine "begrenzte Abwägung" der Beweise vornehmen, um sicherzustellen, dass sie nicht "so fehlerhaft" oder "so unzuverlässig" sind, dass man sie nur ignorieren könne.

Gute Geschäfte, böse Geschäfte

Holmes kritisierte, dass sie nicht verstehe, ob jegliche Geschäftstätigkeit mit der iranischen Regierung bereits gegen US-Sanktionen verstoße. Laut Kronanwaltschaft gebe es nach Sanktionsrecht "gute und böse Geschäfte" im Iran, nicht alles sei verboten. Auf die Frage, wo diese Differenzierung in der Begründung des Auslieferungsantrags stehe, musste die Kronanwaltschaft einräumen, dass dies fehle. Die Richterin betonte: "Denn nur vor diesem Hintergrund kann man beurteilen, ob das, was in der Powerpoint-Präsentation ausgesagt wurde, irreführend war."

Zudem unterstellte Holmes dem Auslieferungsantrag logische Fehler: So werde Meng vorgeworfen, sie habe fälschlich behauptet, Skycom sei kein durch Huawei kontrolliertes Tochterunternehmen. Zugleich werde ihr vorgeworfen, sie habe fälschlich erklärt, dass es kein Sanktionsrisiko für die HSBC durch Huaweis oder Skycoms Aktivitäten im Iran gebe. Meng habe aber nicht gleichzeitig für Skycom falsche Erklärungen abgeben und behaupten können, dass sie für die Firma gar nicht sprechen könne. Die Kronanwaltschaft sah hier aber keinen Widerspruch.

Prozessbeobachter erklärten Golem.de, dass die Verteidigung von Meng in den nächsten Prozesstagen versuchen werde, die Vorwürfe des Auslieferungsantrags anzugreifen: Weder sei eine Irreführung durch Meng plausibel gemacht worden noch überhaupt das Risiko eines potenziellen Schadens für die Bank. Beide Punkte müssten zusammenkommen, damit von einem Betrug ausgegangen werden könne.

Mehrere Hundert Seiten Beweismaterial, die Mengs Anwälte von der HSBC zur Entlastung ihrer Mandantin vorlegten, ließ die Richterin im Juli nicht zu. Sie sieht aber offenbar erhebliche Mängel im Auslieferungsantrag der US-Regierung. Ob dies für sie ausreicht, um festzustellen, dass sie nach kanadischem Recht nicht einmal der Eröffnung eines Strafprozesses gegen Meng zustimmen würde, weil die Anklage keinen Anschein von Plausibilität hat, wird sich zeigen.


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