Kammergericht Berlin: Weitere Beleidigungen gegen Künast sind strafbar
Sechs weitere Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast sind als unzulässig erklärt worden. Facebook muss nun Nutzerdaten herausgeben.

Facebook muss gespeicherte Daten zu Verfassern mehrerer unzulässiger Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast herausgeben. Das Berliner Kammergericht gab in einem Berufungsverfahren der Klage Künasts gegen das soziale Netzwerk in 12 von 22 Fällen statt. Der Rechtsstreit hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Berliner Landgericht zunächst übelste Beschimpfungen wie "Drecks Fotze", "Stück Scheisse" oder "Pädophilen-Trulla" als zulässige Meinungsäußerung gewertet hatte. Das nun ergangene Urteil ist rechtskräftig (Az.: 10 W 13/20).
Das Landgericht hatte die umstrittene Entscheidung vom September 2019 in einem sogenannten Abhilfebeschluss vom Januar 2020 teilweise selbst korrigiert. Darin waren zumindest 6 von 22 Äußerungen als unzulässig erklärt worden. Das Berliner Kammergericht geht in seiner aktuellen Entscheidung vom 11. März 2020 jedoch weiter. "Sechs von sechzehn der jetzt noch mit der Beschwerde zu prüfenden Kommentare erfüllten nach Ansicht der Richter des 10. Zivilsenates ungeachtet der strengen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an Eingriffe in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung stelle, den strafrechtlichen Beleidigungstatbestand des § 185 StGB", teilte das Gericht am 24. März 2020 mit.
Nicht alles ist strafbar
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung zählen dazu Äußerungen wie "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird". Allerdings bleiben zehn der 22 von Künast beanstandeten Äußerungen auch nach Prüfung durch das Kammergericht zulässig. Dazu schrieb das Gericht: "Die Richter des 10. Zivilsenats würden dabei keineswegs verkennen, dass es sich insoweit gleichfalls um erheblich ehrenrührige Bezeichnungen und Herabsetzungen der Antragstellerin handele."
Bei den Äußerungen liege "kein Fall der abwägungsfreien Diffamierung (Angriff auf die Menschenwürde, Formalbeleidigung bzw. Schmähkritik) vor und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin erreiche auch nicht ein solches Gewicht, dass die Äußerungen unter Einbeziehung des konkret zu berücksichtigenden Kontextes - anders als bei den vorgenannten sechs Kommentaren - lediglich als persönliche Herabsetzung und Schmähung der Antragstellerin erscheinen würden". Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung will Künasts Anwalt Severin Riemenschneider nun eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.
Nutzer könnten straffrei ausgehen
Die große Koalition hat im Sommer 2017 zusammen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auch die Bestandsdatenauskunft neu geregelt. Mit der am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Regelung erhalten Privatpersonen die Möglichkeit, im Falle von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Netz selbst privatrechtlich gegen den Urheber vorzugehen. Die Regelung gilt nicht nur für die großen sozialen Netzwerke, sondern für alle Telemediendienste. Um die Auskunft zu erhalten, benötigt der Betroffene eine Anordnung des zuständigen Landgerichts. Der Diensteanbieter darf den Urheber über die beabsichtigte Auskunft informieren. Zudem kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde eingelegt werden.
Da Facebook dieses konkrete Beschwerdeverfahren verloren hat, ist das US-Unternehmen dazu verpflichtet, die gespeicherten Daten der Nutzer wie E-Mail- und IP-Adressen herauszugeben. Auf Basis dieser Daten kann Künast eine zivilrechtliche Klage gegen die Verfasser der unzulässigen Kommentare einleiten. Allerdings muss dazu auch die Identität der Nutzer feststellbar sein, was möglicherweise nicht mehr möglich ist, wenn die Provider nicht mehr den konkreten Anschluss hinter einer IP-Adresse ermitteln können. Die Äußerungen auf Facebook liegen schon mehrere Jahre zurück.
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Das ist generell so bei Politikern, die werden generell ständig runtergemacht, nicht nur...
ich mach's mir hier jetz einfach und kopier (zitier) von AllDayPiano aus nem anderen...
finde ich überhaupt nicht lustig. Ich dachte immer Eltern sollen ihre Kinder betreuen...