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Kammergericht Berlin: Gericht nennt Trinkgeld-Klausel von Lieferando unzulässig

Verbraucherschützer haben geklagt, weil Lieferando das Trinkgeld selbst dann nicht herausgeben wollte, wenn das Restaurant die Bestellung storniert.
/ Achim Sawall
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Fahrer in Lieferando-Jacken arbeiten direkt für den Plattformbetreiber. (Bild: Lieferando)
Fahrer in Lieferando-Jacken arbeiten direkt für den Plattformbetreiber. Bild: Lieferando

Lieferando darf die Erstattung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht pauschal ausschließen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen den Betreiber entschieden. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, weil Lieferando das Trinkgeld selbst dann nicht herausgeben wollte, wenn das Restaurant die Bestellung storniert.

Die Klausel in den Geschäftsbedingungen ist unwirksam: "Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden." Bei der strittigen Klausel handelt es sich laut dem Gericht um eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche.

"Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller die erwartete freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren", sagte Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV. Wird die Lieferung storniert, "wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten".

Das Urteil vom 24. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 23 UKl 2/26 ist(öffnet im neuen Fenster) bislang nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof möglich sind.

Wann das Trinkgeld wirklich ankommt

Ein Lieferando-Sprecher sagte Golem: "Die Klausel ist nicht mehr Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen. Bei Stornierungen erhalten Kunden seit März 2026 auch das Trinkgeld automatisch erstattet. Zur Erstattung von Trinkgeld aus anderen Gründen können sie sich beim Kundenservice melden."

Dass das Online-Trinkgeld tatsächlich ungekürzt beim Zusteller ankommt, hängt stark vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und der Arbeitsweise der Restaurants ab: Lieferando-Fahrer bekommen die Zahlungen am Monatsende überwiesen. Wenn ein Restaurant eigene Fahrer beschäftigt, überweist Lieferando das Trinkgeld gesammelt an den Restaurantbetreiber. Lieferando hat keinerlei Kontrolle oder rechtliche Handhabe darüber, ob der Gastronom das Geld am Ende des Monats oder der Schicht tatsächlich an sein Personal weitergibt.


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