Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Kabinettsbeschluss: Gesetz gegen Retourenvernichtung als nutzlos kritisiert

Das Gesetz gegen Retourenvernichtung kann aus Sicht seiner Kritiker die unnötige Zerstörung von 20 Millionen Produkten nicht stoppen. Rund 3,9 Prozent aller Rücksendungen werden zerstört.
/ Achim Sawall
46 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bereit zur Zerstörung (Bild: Greanpeace)
Bereit zur Zerstörung Bild: Greanpeace

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, hat das neue Gesetz gegen Retourenvernichtung scharf kritisiert: "Der heutige Kabinettsbeschluss ist eine große Enttäuschung und geht über Absichtserklärungen nicht hinaus", sagte sie dem Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster). Sie fügte hinzu: Es sei schade, " dass sich SPD und Union einer schnellen und nachhaltigen Lösung bislang verweigern und heute wieder nur Symbolpolitik betreiben."

Bei Amazon finden sich laut Greenpeace(öffnet im neuen Fenster) gestapelte Kisten voller gebrauchsfähiger Retouren der Kunden. Sie werden zerstört.

Das Bundeskabinett beschloss am 12. Februar 2020 ein Gesetz, das die Vernichtung von Rücksendungen im Onlinehandel stoppen soll. Die detaillierte Ausgestaltung des Gesetzes muss allerdings noch über Verordnungen geklärt werden, deren Inhalt noch nicht feststeht. Göring-Eckardt sagte: "Ohne die notwendigen Verordnungen fehlt weiterhin die konkrete Rechtsgrundlage, um die 20 Millionen unnötiger Produktvernichtungen zu stoppen." So bleibe unklar, "wann und ob die Versprechen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze jemals mit Leben gefüllt werden", sagte Göring-Eckardt.

Einer Studie der Universität Bamberg zufolge werden in Deutschland rund 3,9 Prozent aller Rücksendungen zerstört, weil sich der Weiterverkauf nicht lohnt. Im Jahr 2018 waren dies rund 19 Millionen Artikel.

Laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) sind Marktplatzanbieter oft an die Verfügung der kleinen Händler gebunden. Verträge mit Markenherstellern verböten den Händlern nicht selten eine Verwertung.

Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll laut(öffnet im neuen Fenster) der umweltpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, die Produktverantwortung der Hersteller und des Handels um eine Obhutspflicht hinsichtlich der vertriebenen Erzeugnisse erweitern. "Das heißt für uns, es gilt auch eine Pflicht, bei der Rücknahme dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Vor allem im Versandhandel wird vom Kunden retournierte Ware aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet."


Relevante Themen