Kabelnetze: Verbraucherschützer warnen vor versteckten Zusatzdiensten
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor versteckten Zusatzgebühren in Verträgen mit Kabelnetzbetreibern. Diese entstünden beispielsweise durch zusätzliche Programmpakete, die der Kunde zunächst gratis nutzen dürfe, dann aber kostenpflichtig würden, teilte die Verbraucherzentrale mit(öffnet im neuen Fenster) . Solche Leistungen könnten in der Auftragsbestätigung untergeschoben werden, obwohl dies vorher nicht vereinbart worden sei. Die Verbraucherzentrale berichtet über einen Fall, in dem einem Kabelfernsehen-Kunde ein zusätzliches Vertragspaket erhielt, das nach zweimonatiger Gratisphase in ein kostenpflichtiges Angebot umgewandelt wurde – mit zehnmonatiger Vertragslaufzeit, die sich nicht vorzeitig kündigen ließ.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer handelt es sich bei solchen Tricks um unzulässige Werbepraxis. Das Schweigen des Kunden werde hier als Zustimmung zu einer Vertragsänderung interpretiert – das sei rechtlich nicht in Ordnung. Betroffene Verbraucher sollten daher unbedingt schriftlichen Widerspruch gegen die versteckte Preiserhöhung einlegen und zu viel verlangte Gebühren nicht zahlen oder zurückbuchen. Wer sich solchen Ärger ersparen wolle, kündige eventuelle Zusatzleistungen am besten gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit.
Die Verbraucherzentrale Hamburg war in den vergangenen Jahren bereits juristisch gegen die Deutsche Telekom vorgegangen(öffnet im neuen Fenster) , da zahlreichen Kunden im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben worden waren, die sie gar nicht haben wollten. Zuletzt musste das Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro zahlen, weil es trotz Gerichtsverbots Kunden Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen bestätigte, die sie nicht bestellt hatten.
Zu unerwünschten Zahlungen kann es beispielsweise auch bei Internetneukunden von Kabel Deutschland kommen. Diese erhalten generell ein "Sicherheitspaket" , das laut aktueller Preisliste(öffnet im neuen Fenster) "für alle Neukunden die ersten 2 Monate inklusive" ist, ab dem dritten Monat aber knapp 4 Euro kostet. Es besteht keine Möglichkeit, die Option gleich bei Vertragsabschluss abzuwählen. Eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von vier Wochen ist erforderlich.
Nachtrag vom 25. Februar 2014, 16:00 Uhr
In einer früheren Version des Artikels konnte der Eindruck entstehen, als habe sich der Vorwurf der Verbraucherzentrale auf das Sicherheitspaket bei Kabel Deutschland bezogen. Dies trifft nicht zu.
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