Kabelnetzbetreiber: Senderechte an ProSiebenSat.1 und Warner Bros nicht teurer

Die Kabelnetzbetreiber wollen nicht mehr für die Senderechte der Privaten zahlen. Sie sehen eine Klage vor dem Oberlandesgericht München als gewonnen an.

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ProSiebenSat.1 Satellitenschüssel am Firmensitz in Unterföhring bei München im Jahr 2016
ProSiebenSat.1 Satellitenschüssel am Firmensitz in Unterföhring bei München im Jahr 2016 (Bild: CHRISTOF STACHE/AFP via Getty Images)

Der Kabelnetzbetreiberverband Anga hat vor dem Oberlandesgericht München erreicht, dass die Preise für Weitersenderechte für Fernseh- und Hörfunkprogramme nicht erhöht werden. Dem ging ein mehrjähriger Rechtsstreit über die Lizenzierung mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media voraus, erklärte der Anga am 13. März 2023. Nach dem Urteil bleiben die Vergütungssätze auf dem Niveau des Tarifs von 2012.

Corint Media nimmt insbesondere die Rechte von ProSiebenSat.1 und der Sender von Warner Bros. Discovery wie DMAX oder Tele 5 wahr.

Abgedeckt sind klassisches Kabelfernsehen und die Verbreitung im IP-Standard der privaten Sender. Die Kabelnetzbetreiber wollten nach eigenen Angaben als Rechtenutzer nur für solche Umsätze Vergütungen an die Rechteinhaber zahlen müssen, die sie tatsächlich erwirtschaften, "nicht aber für rein fiktive Einnahmen, die sich die Rechteinhaber vorstellen können".

Wollen gegen Streamingangebote bestehen können

Anga-Geschäftsführer Peter Charissé sagte: "Wir sind mit dem Urteil des Oberlandesgerichts sehr zufrieden. Die umfangreichen Feststellungen werden für alle weiteren Lizenzverhandlungen über Kabelfernsehen, IPTV und auch TV-Angebote im offenen Internet (OTT-TV) von großer Bedeutung sein." Die Beteiligten wollten im Wettbewerb mit internationalen Streamingangeboten bestehen können.

Der neue Gesamtvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2018 bis Ende 2028. Der Klage gingen eine Kündigung des bis 2016 bestandenen Gesamtvertrags durch die Verwertungsgesellschaft und ein Schiedsverfahren voraus. Gegen dessen Einigungsvorschlag hatte die beklagte Verwertungsgesellschaft Widerspruch eingelegt.

Gegen das Urteil ist laut Anga nur eine eingeschränkte Revision zulässig.

Nachtrag vom 13. März 2023, 17:34 Uhr

"Die Vorinstanz des Oberlandesgerichts München ist die zuständige Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Diese war in einem Einigungsvorschlag im Dezember 2020 den Argumenten von Corint Media überwiegend gefolgt. Somit steht es jetzt – sportlich gesehen – unentschieden", sagte Corint-Media-Sprecher Bernd Delventhal Golem.de auf Anfrage. Man werde Revision einlegen und sehen, welche Argumente aus Sicht des Bundesgerichtshofs besser sind.

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