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Kabelnetzbetreiber: Angeblicher 300-Millionen-Deal zwischen Telekom und Kabel BW

Ein Verband kleiner Kabelnetzbetreiber wehrt sich gegen die Rücknahme einer Kartellbeschwerde der Telekom gegen den Kauf von Kabel Baden-Württemberg durch Liberty Global. Angeblich sollen 300 Millionen Euro geflossen sein, damit die Beschwerde zurückgezogen wird. Das Kartellamt soll von allem wissen.
/ Achim Sawall
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Netz bei Kabel BW (Bild: Unitymedia KabelBW)
Netz bei Kabel BW Bild: Unitymedia KabelBW

Ein Verband mittelständischer Kabelnetzbetreiber will eine vermeintliche Vereinbarung um den Kauf von Kabel Baden-Württemberg durch Liberty Global mit der Deutschen Telekom und Netcologne untersuchen lassen. Das gab der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) am 29. April 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster). So soll Liberty Global nach unbestätigten Informationen eine Vergleichszahlung von 300 Millionen Euro an die Deutsche Telekom und Netcologne geleistet haben, damit eine Kartellbeschwerde zu der Übernahme beim Bundesgerichtshof zurückgenommen wird.

Ende 2011 war der Kauf für 3,2 Milliarden Euro vom Bundeskartellamt unter Auflagen gestattet worden. Am 14. August 2013 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Übernahme aufgrund der Beschwerde der Telekom und Netcologne gestoppt. Die Beschwerde gegen den Freigabebeschluss sei jedoch rechtzeitig vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Zahlung des Unitymedia-Eigners gestoppt worden.

Beschwerde gegen zweifelhafte Vereinbarung

Die Kanzlei Schalast und Partner aus Frankfurt am Main hat dazu für den FRK eine Kartellbeschwerde gegen die vier Unternehmen beim Bundeskartellamt eingelegt. "Die Informationen der Verfahrensbeteiligten waren nicht nur sehr intransparent bezüglich des Vergleiches und der Ausgleichszahlungen, sondern offenbar war das Kartellamt mit all diesen Dingen einverstanden", erklärte Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des FRK.

"Wir erwarten vor diesem Hintergrund ein nunmehr völlig transparentes Verfahren des Bundeskartellamtes und endlich auch umfassende Informationen über das Zustandekommen des Vergleiches, dem das Kartellamt offenbar zugestimmt hat. Unserer Ansicht nach ist dieses Verfahren für einen Untersuchungsausschuss in einem deutschen Parlament durchaus geeignet", sagte Labonte.

Der FRK vertritt nach eigenen Angaben rund 150 über das Bundesgebiet verteilte, mittelständische Kabelnetzbetreiber sowie Antennengemeinschaften mit Schwerpunkt in Ostdeutschland. Versorgt würden von den Mitgliedern rund 3 bis 3,5 Millionen Haushalte mit Kabelfernsehen, Internet und Telefonie.


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