Kabelnetz: Private Medien für Split-Screen-Verbot und Senderlisten
Die privaten Senderanbieter wollen Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split Screen mit dem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags verhindern. Zudem will man von Landesmedienanstalten "leicht auffindbar" gemacht werden.

Der Verband Privater Medien (Vaunet) wehrt sich gegen die Kritik der Kabelnetzbetreiber und anderer Verbände an der Medienplattformregulierung. Der Vaunet ist offenbar interessiert daran, dass die Landesmedienanstalten eine Liste mit Programmen privater Anbieter erstellen, die auf den Benutzeroberflächen "leicht auffindbar" sein sollen. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split Screen wären nach dem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags ohne Zustimmung der Sender nicht mehr zulässig. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Nutzer dies "im Einzelfall veranlasst".
Vaunet-Geschäftsführer Harald Flemming sagte am 7. August 2019: "Gatekeeper-Freiheiten auf Kosten derjenigen, die die Inhalte mit hohen Investitionen produzieren, und ein Freifahrtschein für eine kommerzielle Nutzeransprache durch die Plattformbetreiber auf Kosten der Inhalte, die die Plattform erst werthaltig machen, sollten nicht im Interesse der Politik liegen."
Empfehlungen und kommerzielle Interessen
Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags berücksichtigte laut Flemming bereits die Hoheit der Nutzer, die zum Beispiel Bild-in-Bild-Einblendungen oder Split Screen eigens aktivieren könnten. "In unserem Verständnis muss die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen dort enden, wo sie die Nutzung und Refinanzierung der Inhalteanbieter beeinträchtigt und sie den Schutzzweck einer Gesetzgebung gegenüber dem Nutzer konterkariert", betonte Flemming. Eine Bevormundung der Verbraucher, wie sie der Verband der Kabelnetzbetreiber Anga behaupte, trete dagegen gerade dadurch ein, dass die Plattformen ungefragt über die Auffindbarkeit der eigenen Angebote, Apps, über Fernbedienungen und auf Benutzeroberflächen selbst entscheiden und sie vorgeben könnten. Dass diese Empfehlungen sich an kommerziellen Interessen und nicht denen der Nutzer orientieren dürften, liege auf der Hand. Damit würde aber gerade eine neutrale Nutzerauswahl verhindert.
Die Erklärung gegen den Entwurf des Medienstaatsvertrags hatten die IT-Branchenverbände Bitkom und Eco, der Verband der Kabelnetzbetreiber (Anga) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) in der vergangenen Woche verbreitet.
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Private zahl ich garnicht, da ich keine Marken kaufe. In so Fällen wie z.B. Seitenbacher...
Ich schaue diesen Müll nicht und bezahle am Ende die Werbung mit, falls ich eines der...
So ging es mir auch, nur mit ähnlichen Programmen wie Alaska. Aber dann muss man die...
Du meinst wie ein verbot von Videorecordern, das in den 70ern gefordert wurde?
Lese ich falsch? Dieses teil: 'Ausnahmen gibt es nur, wenn der Nutzer dies "im Einzelfall...