Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Kabelnetz: Primacom darf Kundendaten nicht weitergeben

Ein Primacom-Standardvertrag erlaubte in der Vergangenheit die Weitergabe von Kundendaten an Dienstleister. Ein Urteil des Landgerichts Leipzig wird von dem Kabelnetzbetreiber akzeptiert.
/ Achim Sawall
11 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Werbung bei Primacom (Bild: Primacom)
Werbung bei Primacom Bild: Primacom

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Kabelnetzbetreiber Primacom erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig (Aktenzeichen 04 HK O 2188/16) verklagt, weil dessen Standard-Einwilligungsklausel die Weitergabe von Kundendaten ermöglich hatte. Das gaben die Verbraucherschützer am 21. November 2017 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Kunden sollten laut Verbraucherzentrale ihr Einverständnis zur Nutzung der Daten zu Marktforschungszwecken und zur Übermittlung an Dritte erklären, was intransparent erfolgt sei.

Dabei berief man sich auf die neue Verbandsklagebefugnis. "Das Urteil gegen die Primacom ist ein wichtiger Schritt gegen eine intransparente Sammelkultur" , erklärte Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen. Kunden könnten von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch machen, nach dem Primacom nun offenlegen muss, welche Empfänger personenbezogene Daten erhalten haben.

Keine Revision geplant

Unternehmenssprecher Mario Gongolsky sagte Golem.de auf Anfrage: "Die beanstandete Formulierung wird bereits seit Ende April 2016 nicht mehr genutzt, die zuvor auf ihrer Grundlage erfassten Daten werden nicht mehr für Werbung verwendet oder an Dienstleister weitergegeben. Wir verzichten deshalb auch auf eine Weiterführung des Rechtsstreits." Es habe aber keinen konkreten Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung von Kundendaten gegeben.

Weiter sei Primacom laut Verbraucherzentrale in der Entscheidung auch wegen unzulässigen Tricks bei der Preisdarstellung verurteilt worden. Der Netzbetreiber habe die monatlichen Kosten eines für viele Kunden erforderlichen Kabel-TV-Vertrages nicht im Gesamtpreis angegeben. Auch sahen die Richter eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung als unzulässig an, wenn die Kunden weitere kabelbasierte Dienste während der Laufzeit ihres Ursprungsvertrages dazubuchen würden.


Relevante Themen