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Kabelnetz: Keine Routerfreiheit für Unitymedia-Kunden mit altem Vertrag

Ein neuer Vertrag muss für die Routerfreiheit abgeschlossen werden, wenn Kunden schon einige Jahre bei Unitymedia sind. Grund seien "umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme", meint das Unternehmen.
/ Achim Sawall
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Techniker von Unitymedia (Bild: Unitymedia)
Techniker von Unitymedia Bild: Unitymedia

Unitymedia-Kunden mit Verträgen, die vor dem Jahr 2013 datieren, können die Routerfreiheit nur nutzen, wenn sie in einen neuen Vertrag wechseln. Das gab das Unternehmen am 11. Juli 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster). "Die Einführung der Routerfreiheit erfordert zur Umsetzung eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme für die einzelnen Tarife. Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios ist das nicht zu leisten, vom Gesetz aber auch nicht gefordert, da die Routerfreiheit verpflichtend nur für Neuverträge gilt", hieß es zur Begründung.

Unitymedia würde auch Bestandskunden das Wahlrecht nutzen lassen, habe sich aber "für die Stichtagsregelung entschieden, die den ganz großen Teil der Kunden mit umfasst, sowie ergänzend die Tarifwechseloption für interessierte Kunden mit vereinzelten, noch älteren Tarifen. Bei einem Vertragswechsel beginnt eine neue Laufzeit."

Unitymedia und andere Netzbetreiber interpretieren das Gesetz so, dass rechtlich nur Neukunden davon betroffen sind. Möglich macht das eine Formulierung im neuen Paragrafen 11, Absatz 3, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Demnach müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen "in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss" zur Verfügung stellen.

"Bei Vertragsschluss" heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind.

Bundestag und Bundesrat hatten im Herbst 2015 die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen, der bisher durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht wurde. Die Routerfreiheit gilt ab dem 1. August 2016.

Um einen eigenen Router zu aktivieren, soll der Kunde Unitymedia die Mac-Adresse und Seriennummer des Geräts telefonisch übermitteln. Diese Lösung sei nur ein Zwischenschritt, künftig werde es komfortabler, verspricht der Netzbetreiber.

Eine vorhandene Fritzbox, die Unitymedia nach eigener Aussage ohne Aufpreis zur Verfügung stellt, kann nicht übernommen werden. Unitymedia bleibe Eigentümer, erklärt das Unternehmen. Bei Beendigung des Vertrages müsse das bereitgestellte Gerät zurückgesandt werden.


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