Kabelnetz: Bundesnetzagentur verbietet Vodafone-Werbung
Laut Bundesnetzagentur hat Vodafone mit zwei Werbeaktionen versucht, die Verbraucher zu täuschen. Die Werbeschreiben wurden verboten.

Die Bundesnetzagentur hat Vodafone Kabel Deutschland untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Kunden mit einer Frist zum Anrufen aufgefordert werden. Das gab die Behörde am 2. Februar 2017 bekannt. Sollte das Unternehmen die Werbung weiter versenden, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro seien bereits angedroht worden.
"Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet", sagte Behördenchef Jochen Homann. Die Werbung wurde jedoch seit Wochen versendet, ohne dass die Behörde reagierte.
Die Betreffzeile eines Schreibens lautete: "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung." Der Brief war aufgemacht wie ein amtliches Schreiben und mit einem Stempel "Wiederholter Zustellungsversuch" mit Datum und Unterschrift versehen. Am Ende des Schreibens stand in fetter Schrift, dass der Adressat sich bis "spätestens 28. Februar 2017" melden solle. Vodafone-Sprecher Volker Petendorf sagte Golem.de am 20. Januar 2017: "Die Auslieferung dieses Werbemittels zum Thema 'Abschaltung DVB-T' haben wir direkt nach dem Start der Kampagne sofort wieder gestoppt. Bei der Überarbeitung dieser Werbebriefe werden wir den aufgedruckten Stempel nicht mehr einsetzen."
In einem weiteren Schreiben ohne Vodafone-Logo und mit den Farben schwarz-rot-gold unterlegt wurde dem Empfänger erklärt, dass es "an seiner Adresse wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie" gebe und bis spätestens 24. Februar 2017 unter einer kostenlosen 0800-Nummer angerufen werden solle.
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