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Kabelmodem: Unitymedia erwartet kaum Nutzung der Routerfreiheit

Nicht jede Kabelbox aus den Niederlanden oder aus den USA werde im Kabelnetz von Unitymedia funktionieren, kündigte der Kabelnetzbetreiber an. Andere Geräte könnten gestört werden. Wenn es zu Beeinträchtigungen komme, werde Unitymedia die Geräte nicht provisionieren.
/ Achim Sawall
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Docsis-3.1-Technik bei Unitymedia auf der Anga Com hinterm Messestand (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
Docsis-3.1-Technik bei Unitymedia auf der Anga Com hinterm Messestand Bild: Achim Sawall/Golem.de

Unitymedia erwartet, dass die Router-Freiheit kaum von den Kunden ausgenutzt wird. Das sagte Daniel Hesselbarth, Director CPE und Product Innovations bei Unitymedia am 8. Juni 2016 auf der Branchenmesse Anga Com. "Weit über 99 Prozent der Kunden werden sich damit nicht beschäftigen" , meinte Hesselbarth. Die Aussage stützt sich nicht auf Umfragen unter den Kunden.

Bundestag und Bundesrat hatten im Herbst 2015 die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Dieser wurde bisher durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht. Bis zuletzt hatten vor allem Kabelnetzbetreiber versucht, die neue Regelung zu verhindern. Bei dem Hintergrundgespräch wurde Golem.de und anderen Medien die Sicht des Kabelnetzbetreibers zur Routerfreiheit erläutert. "Wir müssen unsere internen Prozesse ziemlich radikal umbauen, aber wir werden ab dem 1. August 2016 gesetzeskonform sein" , sagte Hesselbarth. Der Kunde müsse die Mac-Adresse und Seriennummer des Kabelmodems mitteilen. In einem halbautomatischen Prozess würden danach die Zugangsdaten für die Telefonie übermittelt.

Die Zugangsdaten würden dann im Online-Kundencenter hinterlegt und auf Wunsch zusätzlich per Brief zugestellt. Der Prozess bei der Inbetriebnahme eines eigenen Routers sei wegen des speziellen Kommunikationsaustausches zwischen CMTS und CMT anders als bei der DSL-Technologie. Die Zugangsdaten könnten dann vom Kunden im Router hinterlegt werden.

Nutzer eigener Router müssten sich selbst um Firmware-Updates kümmern und sich in Support-Fällen, die im Zusammenhang mit seinem Router stehen, an den Hersteller wenden. Es werde keinen kostenfreien Austausch im Schadensfall und keine Vor-Ort-Unterstützung im Fehlerfall durch Unitymedia-Techniker geben.

Wenn ein Störer aktiv ist

Laut Wolf Osthaus, Senior Vice President für Regulierung bei Unitymedia, wird "nicht jede Kabelbox aus den Niederlanden oder aus den USA im Netz von Unitymedia funktionieren." Der Docsis-Standard definiert ein Shared Medium, bei dem mehrere Endgeräte auf Ressourcen zugreifen. "Wenn da ein Störer aktiv ist, dann wird er andere Geräte stören und negativ beeinflussen. Wenn es zu Beeinträchtigungen kommt, werden wir die Geräte nicht provisionieren" , kündigte Osthaus an. Wenn die Geräte den Spezifikationen entsprächen, werde das jedoch nicht passieren, fügte er hinzu.

Unitymedia arbeite aktuell an der Umsetzung der gesetzlichen Regelung, die mit Frist zum 1. August in Kraft tritt. "Über die Anforderungen des Gesetzgebers hinausgehend bietet Unitymedia Bestandskunden im Privatkundensegment die Möglichkeit, einen eigenen Router zu wählen. Kunden von Unitymedia, die seit April 2013 in einem Vertragsverhältnis mit Unitymedia stehen, erhalten ab dem 1. August auf Wunsch die benötigten Informationen, um eigene Router nutzen zu können. Kunden mit älteren Verträgen bieten wir an, in ein aktuelles Produktangebot zu wechseln, um von der Routerfreiheit Gebrauch machen zu können" , erklärte das Unternehmen. Die Schnittstellenbeschreibung werde gesetzeskonform vor dem 1. August veröffentlicht.


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