Kabelkanäle: Kabel Deutschland verliert erneut gegen Telekom
Ein Gericht hat in einem Rechtsstreit mit Kabel Deutschland eine Entscheidung zugunsten der Deutschen Telekom bestätigt. Dabei geht es um vermeintlich zu hohe Gebühren für die Nutzung der Kabelkanalanlagen der Telekom. Der Kabelnetzbetreiber könne keine Entschädigung fordern, teilte das Oberlandesgericht in Frankfurt(öffnet im neuen Fenster) mit und bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt.
Der Nutzungsvertrag zwischen den beiden Firmen wurde 2003 geschlossen. Das TV-Kabelnetz gehörte einmal der Deutschen Bundespost.
Der Zugang zu einem Teil der Kabelkanalanlagen der Telekom, der letzten Meile (Hausanschlüsse), ist nach dem Telekommunikationsgesetz beim Entgelt reguliert. Die von der Bundesnetzagentur im Jahr 2010 festgesetzten Preise liegen bei rund einem Drittel der von der Telekom verlangten Entgelte. Kabel Deutschland will deshalb eine Vertragsanpassung und Rückzahlung der seit 2004 überzahlten Beträge von über 400 Millionen Euro, da die Vergütungsvereinbarung mit der Telekom kartellwidrig sei. Wegen Feststellungsanträgen für die Zukunft bewege sich der wirtschaftliche Wert des Rechtsstreits im Milliardenbereich, so zuvor das Landgericht.
Die Frage eines Missbrauchs durch die Telekom stelle sich nicht, da die Telekom nicht den TV-Kabelnetzmarkt beherrsche, stellte das Oberlandesgericht fest. Das Risiko, dass sich die früher ausgehandelten Preise während der Vertragslaufzeit zu ihren Ungunsten entwickelten, trage nach privatrechtlichen Grundsätzen Kabel Deutschland.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. Kabel Deutschland prüft derzeit die Begründung und will dann das weitere Vorgehen festlegen.
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