Kabel: Mietminderung wegen defektem Internetkabel zulässig

Wenn ein Mieter wegen eines kaputten Kabels keinen Internetzugang hat, kann die Miete gemindert werden. Das berichtet der Infodienst Recht und Steuern(öffnet im neuen Fenster) der Landesbausparkassen am 2. Januar 2017. Das Urteil (10 S 43/16) des Landgerichts Essen ist bereits vom 21. Juli 2016.
Der Mieter bewertete das über 14-monatige Fehlen der Kommunikationsmöglichkeit als einen Mangel und minderte deswegen seine monatlichen Zahlungen.
Laut Landgericht Essen liegt nach Paragraf 536, Absatz 1 S.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Mangel vor, wenn der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch beeinträchtigt ist.
Zehn Prozent weniger Miete ist angemessen
In dem Urteil heißt es: "Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasst nach diesen Maßstäben auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung. Denn das 'Wohnen' umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört. Verfügbarkeit von Telefon und Internet ist in der heutigen Zeit essentiell."
Auf die Nutzung eines Mobiltelefons oder sonstiger Alternativen könne der klagende Vermieter wegen der Dauer der Störung nicht verweisen. Der Höhe nach hält die Kammer im Hinblick auf die Wichtigkeit eines Telefonanschlusses eine Minderung von zehn Prozent für gerechtfertigt. Wer die Zerstörung des Kabels verschuldet habe, sei dabei nicht bedeutend, betonte das Landgericht(öffnet im neuen Fenster) .



