Kabel Deutschland: Drosselung "positiv für Mehrheit der Kunden"
Kabel Deutschland hat sich zu der Verurteilung vor dem Landgericht München wegen irreführender Werbung für seine Internetflatrate wegen Drosselung geäußert. "Kabel Deutschland hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München zur Kenntnis genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir sind aktuell dabei, die Urteilsgründe intensiv zu prüfen" , sagte Unternehmenssprecher Maurice Böhler Golem.de. Abhängig von deren Bewertung werde Kabel Deutschland "gegebenenfalls fristgemäß Berufung einlegen" .
Das Gericht war der Ansicht, der TV-Kabelnetzbetreiber habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internetnutzung die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert werde. Der Betreiber behält sich vor, die Geschwindigkeit für Tauschbörsen und andere Filesharing-Anwendungen auf 100 KBit/s zu drosseln.
Kabel Deutschland reduziere lediglich die Geschwindigkeit für "datenintensive, aber zeitunkritische Filesharing-Dienste ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag." Dies geschehe, um die Servicequalität für alle Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten. Daher behalte sich Kabel Deutschland laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, die aktuelle Filesharing-Regelung bereits ab 10 GByte durchzuführen. Böhler: "Der normale Internetverkehr bleibt davon unberührt. Die Reduzierung der Bandbreite für Filesharing gilt nur für den betreffenden Tag."
Die Filesharing-Maßnahme sei für 99,5 Prozent und "somit die mehr als überwiegende Zahl unserer Kunden eine positive Regelung. Nur bei circa 0,5 Prozent der Kunden wird die Filesharing-Regelung angewendet" , erklärte Böhler.
Vor zwei Jahren hatte Kabel Deutschland noch erklärt, dass nur rund 0,1 Prozent der Kunden von den Maßnahmen berührt seien.
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